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   BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20   

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BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20 (https://dejure.org/2021,1450)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2021 - 5 StR 390/20 (https://dejure.org/2021,1450)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 (https://dejure.org/2021,1450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 145a StGB, § 242 Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 63 StGB, § 63 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Unzureichende Gefährlichkeitsprognose

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren über die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Bedeutung früher abgeurteilter Taten bei der Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Revision gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Unzureichende Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; jeweils mwN).

    Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO, mwN).

  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307); auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; jeweils mwN).
  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 590/19

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung:

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Zur Strafbarkeit nach § 145a StGB ist im Urteil das Vorliegen einer rechtsfehlerfreien und strafbewehrten Weisung darzulegen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 4 StR 590/19, NStZ 2020, 480).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 469/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Subsidiaritätsprinzip;

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Denn die Möglichkeit von weniger einschneidenden außerstrafrechtlichen Maßnahmen lässt bei angenommener Gefährlichkeit des Täters die Notwendigkeit einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht entfallen (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08; vom 12. April 2017 - 2 StR 454/16, NStZ 2017, 579, 580).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307); auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307); auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 12.04.2017 - 2 StR 454/16

    Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Denn die Möglichkeit von weniger einschneidenden außerstrafrechtlichen Maßnahmen lässt bei angenommener Gefährlichkeit des Täters die Notwendigkeit einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht entfallen (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08; vom 12. April 2017 - 2 StR 454/16, NStZ 2017, 579, 580).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20
    Maßgeblich sind insofern insbesondere die individuell bedeutsamen Bedingungsfaktoren für die bisherige Delinquenz, deren Fortbestand, ihre fehlende Kompensation durch protektive Umstände und das Gewicht dieser Faktoren in zukünftigen Risikosituationen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 296/09, NJW 2010, 245).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung; auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 ? 5 StR 390/20 Rn. 16).

    Maßgeblich sind insbesondere die individuell bedeutsamen Bedingungsfaktoren für die bisherige Delinquenz, deren Fortbestand, ihre fehlende Kompensation durch protektive Umstände und das Gewicht dieser Faktoren in künftigen Risikosituationen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 ? 5 StR 390/20 Rn. 16).

  • BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23

    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes; Unterbringung in einem

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Angeklagten infolge seines Zustands zukünftig drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16 und vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16 Rn. 12; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 9 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

    Auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 20.01.2021 - 5 StR 390/20 -, Rn. 15 - 16, juris; BGH, Urteile vom 22.05.2019 - 5 StR 683/18; vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16 und vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16 Rn. 12; Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20 Rn. 9 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

    Auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9).

  • KG, 16.08.2023 - 3 Ws 38/23

    Bedrohung(en) als Anlasstat(en) für eine einstweilige Unterbringung nach § 63

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 - m. w. N.; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 - m. w. N.; BGH, Beschluss vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21 - m. w. N., BGH, Urteile vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21 - und vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 - m. w. N.; alle juris).
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