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   BGH, 13.07.1993 - 5 StR 396/93   

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https://dejure.org/1993,3282
BGH, 13.07.1993 - 5 StR 396/93 (https://dejure.org/1993,3282)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1993 - 5 StR 396/93 (https://dejure.org/1993,3282)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 5 StR 396/93 (https://dejure.org/1993,3282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorinstanz - Revision - Auffassung - Strafhöhe - Beherrschende Rolle - Mitangeklagte

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 552
  • StV 1993, 585
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.09.1992 - 5 StR 367/92

    Strafzumessung; Aufhebung des Straufausspruchs durch das Revisionsgericht;

    Auszug aus BGH, 13.07.1993 - 5 StR 396/93
    Damit hat das Bezirksgericht die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1992 -5 StR 367/92 -).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Es darf ohne Rückgriff auf neue Umstände lediglich dann nicht zur selben Strafhöhe gelangen, wenn - was hier nicht der Fall war - das Revisionsgericht bei Aufhebung des Strafausspruchs zum Ausdruck gebracht hatte, dass die Urteilsgründe des Tatgerichts nicht die Schuldangemessenheit der Strafe belegten (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1992 - 5 StR 367/92, StV 1993, 26 und Beschluss vom 13. Juli 1993 - 5 StR 396/93, NStZ 1993, 552).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Der Tatrichter ist lediglich an die Auffassung des Revisionsgerichts gebunden, dass das angefochtene Urteil an lückenhaften Feststellungen und Begründungsmängeln leide, und hat diese Fehler bei der neuen Entscheidung zu vermeiden (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1993 - 5 StR 396/93 -, NStZ 1993, S. 552, und vom 30. Mai 2000 - 1 StR 610/99 -, NStZ 2000, S. 551 ; Kuckein, in: KarlsrKomm StPO, 6. Aufl. 2008, § 358 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 5 RVs 121/15

    Berücksichtigung der besonderen Haftempfindlichkeit eines bislang nicht

    Zu den für die Aufhebungsansicht tragenden sachlich-rechtlichen Erwägungen können Rechtsausführungen aller Art gehören, so auch über Strafzumessungserwägungen (vgl. BGH, NStZ 1993, 552 ; Gericke, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 7. Aufl., § 358 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 5 RVs 112/15

    Strafzumessung, kurzfristige Freiheitsstrafe, Haftemfindlichkeit

    Zu den für die Aufhebungsansicht tragenden sachlich-rechtlichen Erwägungen können Rechtsausführungen aller Art gehören, so auch über Strafzumessungserwägungen (vgl. BGH, NStZ 1993, 552; Gericke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 358 Rdnr. 9).
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