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   BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02   

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https://dejure.org/2003,6919
BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02 (https://dejure.org/2003,6919)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2003 - 5 StR 407/02 (https://dejure.org/2003,6919)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2003 - 5 StR 407/02 (https://dejure.org/2003,6919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision des Angeklagten durch seinen Pflichtverteidiger; Formerfordernis für die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme der Revision

  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 456a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2
    Form und Nachweis der Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Auszug aus BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02
    Damit ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02
    Der im Schreiben des Angeklagten vom 29. Oktober 2002 enthaltene Widerruf der Ermächtigung (vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 302 Rdn. 34) steht der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme nicht entgegen, weil er nicht vor Eingang der Rücknahmeschrift bei dem zuständigen Gericht erklärt worden ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246).
  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 12/05

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Aufhebung einer fehlerhaften

    Für die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (BGH NStZ-RR 2003, 241; NStZ 2001, 104 m.w.N.), so dass sie auch mündlich erteilt werden kann.
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