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BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 2 StPO
Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme der Revision durch den Pflichtverteidiger (Formlosigkeit; Feststellung durch das Revisionsgericht; verspäteter Widerruf) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision des Angeklagten durch seinen Pflichtverteidiger; Formerfordernis für die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme der Revision
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 2
Form und Nachweis der Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 241
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …
Auszug aus BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02
Damit ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104 m. w. N.). - BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 07.04.2003 - 5 StR 407/02
Der im Schreiben des Angeklagten vom 29. Oktober 2002 enthaltene Widerruf der Ermächtigung (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 302 Rdn. 34) steht der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme nicht entgegen, weil er nicht vor Eingang der Rücknahmeschrift bei dem zuständigen Gericht erklärt worden ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246).
- BGH, 10.02.2005 - 3 StR 12/05
Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Aufhebung einer fehlerhaften …
Für die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (BGH NStZ-RR 2003, 241; NStZ 2001, 104 m.w.N.), so dass sie auch mündlich erteilt werden kann.