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   BGH, 19.10.1982 - 5 StR 408/82   

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BGH, 19.10.1982 - 5 StR 408/82 (https://dejure.org/1982,1988)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1982 - 5 StR 408/82 (https://dejure.org/1982,1988)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82 (https://dejure.org/1982,1988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Verfahrensrüge - Sitzungsstaatsanwalt - Anklagevertreter - Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 337

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 135
  • StV 1983, 53
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nimmt der Staatsanwalt im Rahmen der weiteren Sitzungsvertretung eine Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage vor oder bezieht sich seine Mitwirkung auf einen Gegenstand, der mit seiner Aussage in einem untrennbaren Zusammenhang steht und einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist, liegt ein relativer Revisionsgrund nach § 337 StPO vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 aaO), der im Falle eines gegebenen Beruhenszusammenhangs zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75; vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82, StV 1983, 53; Beschluss vom 7. Juni 1983 - 5 StR 854/82, StV 1983, 497; Urteile vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, NJW 1987, 3088, 3090; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2).
  • BGH, 19.09.2019 - 1 StR 235/19

    Schlussvortrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft bei vorheriger

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist, insoweit an der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gehindert, als zwischen dem Gegenstand seiner Zeugenaussage und der nachfolgenden Mitwirkung an der Hauptverhandlung ein unlösbarer Zusammenhang besteht (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 1 StR 382/17 Rn. 12 und vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17; Urteile vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82 Rn. 6 und vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66 Rn. 20, BGHSt 21, 85, 89 f.).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 382/17

    Vernehmung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als Zeugen (unzulässige

    Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft war mit der Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren unvereinbar und deshalb unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82, StV 1983, 53 mwN; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17, NStZ 2018, 482 mwN).
  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 29, 236 ist ständige Rechtsprechung, "daß ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser seiner Vernehmung an der Ausübung der Funktionen des Sitzungsvertreters gehindert und deshalb durch einen anderen Beamten der Staatsanwaltschaft zu ersetzen ist, sondern daß diese Behinderung auch für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht" (BGHSt 21, 85, 89 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; vgl. auch BGH, Urt. vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82).

    Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zu der Entscheidung BGH NStZ 1983, 135.

  • OLG Naumburg, 02.11.2006 - 2 Ss 320/06

    Fortgeltung der Verhinderung des Sitzungsstaatsanwalts an der Ausübung seines

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  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 854/82

    Unvereinbarkeit einer unzulässigen Beweiswürdigung mit der Stellung der

    Das war mit der Stellung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren unvereinbar (u.a. RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265, 266 f; 21, 85, 89 f; Senatsurteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82).
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