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   BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92   

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https://dejure.org/1992,8203
BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92 (https://dejure.org/1992,8203)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - 5 StR 41/92 (https://dejure.org/1992,8203)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 (https://dejure.org/1992,8203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Aufnahme ausschließlich aus dem Westteil Berlins stammender Schöffen in die Vorschlagslisten für Schöffen - Umfang des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei beitrittsbedingten Gesetzesänderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Fortführung der Tätigkeit von Richtern

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92
    Bei den beitrittsbedingten Änderungen der Gerichtsverfassung muß der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum haben, um die Rechtseinheit wiederherzustellen (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90]; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; Engelhard DtZ 1990, 129).

    Mithin ist die Regelung im Einigungsvertrag sachlich gerechtfertigt und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; VG Berlin DtZ 1991, 255).

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92
    Dieses in § 77 Abs. 2 Satz 1 GVG aufgestellte Prinzip gilt aber, was unbedenklich ist (BGHSt 34, 121, 122 f) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86], nicht ausnahmslos.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92
    Bei den beitrittsbedingten Änderungen der Gerichtsverfassung muß der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum haben, um die Rechtseinheit wiederherzustellen (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90]; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; Engelhard DtZ 1990, 129).
  • VG Berlin, 14.02.1991 - 7 A 250.90

    Verfassungsmäßigkeit des Einigungsvertrages; Sonderregelung; Einigungsvertrag;

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92
    Mithin ist die Regelung im Einigungsvertrag sachlich gerechtfertigt und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; VG Berlin DtZ 1991, 255).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92
    Bei den beitrittsbedingten Änderungen der Gerichtsverfassung muß der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum haben, um die Rechtseinheit wiederherzustellen (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90]; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; Engelhard DtZ 1990, 129).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Für die im Zuge der Einigung Deutschlands zu treffenden Regelungen insbesondere der Gerichtsverfassung muß dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt werden (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 - ).

    Dabei ist die hier in Rede stehende Problematik unterschiedlicher Regelungen der Schöffenwahl den Sondervorschriften des Einigungsvertrages über Schöffen im Land Berlin besonders verwandt (dazu BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 -).

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Dies hat der Senat durch Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 und 5 StR 51/92 - entschieden.
  • BGH, 08.04.1992 - 5 StR 128/92

    Rechtsangleichung im Sexualstrafrecht

    Mit dem Einigungsprozeß verbundene Rechtsunterschiede können deshalb für eine Übergangszeit nicht als sachfremd und damit willkürlich betrachtet werden (vgl. zu anderen beitrittsbedingten Rechtsunterschieden BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 und 5 StR 51/92 - Urteil vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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