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| BGH, 20.03.1996 - 5 StR 417/95 |
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StPO § 267
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- BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95
StPO § 267
Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400 ).
