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   BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20   

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https://dejure.org/2021,3379
BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20 (https://dejure.org/2021,3379)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2021 - 5 StR 423/20 (https://dejure.org/2021,3379)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 5 StR 423/20 (https://dejure.org/2021,3379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO
    Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis gegenüber dem verteidigten Angeklagten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet mit Anm. des Senats zur Rüge der Verletzung der Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20
    Der Hinweis ermöglichte es ihm daher, seine Verteidigung auf den neuen Gesichtspunkt einzustellen, und entsprach mithin den an die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Gelegenheit zur Verteidigung 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 265 Rn. 15b; KKKuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 265 Rn. 20).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20
    Der Senat bemerkt ergänzend zu der vom Angeklagten A. gerügten Verletzung des § 265 StPO: Es kann dahinstehen, ob der Vortrag des Angeklagten A. angesichts der nicht mitgeteilten Hintergründe der Fehlermeldung auf dem Sendevermerk ausreicht, um einen nicht zu bemerkenden Übermittlungsfehler bei der Einreichung der Revisionsbegründungsschrift zu belegen, was ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung zur Heilung von Zulässigkeitsmängeln einer fristgemäßen Verfahrensrüge rechtfertigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20
    Der Hinweis ermöglichte es ihm daher, seine Verteidigung auf den neuen Gesichtspunkt einzustellen, und entsprach mithin den an die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 StR 34/18, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Gelegenheit zur Verteidigung 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 265 Rn. 15b; KKKuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 265 Rn. 20).
  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

    Mit solchen Konstellationen vergleichbar sind Fälle, in denen - wie hier - infolge eines vom Angeklagten nicht verschuldeten technischen Fehlers die Übersendung der Revisionsbegründung nicht (vollständig) gelingt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625; vom 19. Januar 2021 - 5 StR 423/20).
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