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   BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97   

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BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97 (https://dejure.org/2000,1160)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97 (https://dejure.org/2000,1160)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97 (https://dejure.org/2000,1160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 227 StGB
    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch; Tatsachenalternativität; Körperverletzung mit Todesfolge

  • lexetius.com
  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 171
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 132/99

    Überzeugung des Gerichts bei der Beweiswürdigung; Räuberische Erpressung; Mord

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Der neue Tatrichter wird bei unveränderter Beweislage die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach keine überhöhten Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt werden dürfen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 332 m.w.N.), besonders zu beachten haben.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 04.11.1997 - 5 StR 423/97

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen einer

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Dieses Urteil hat der Senat auf eine Verfahrensrüge aufgehoben (BGHR StPO § 338 Nr. 2 - Ausschluß 1).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH NStZ-RR 2000, 171).

    Schließlich hätte in die Erwägungen der Umstand einbezogen werden müssen, daß der Angeklagte - wie vom Landgericht zutreffend festgestellt hinsichtlich des Beschuldigten Mar bereits in einem früheren Fall Vereitelungsvorsatz verwirklicht hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 4).

    Die dieses Ergebnis begründenden Erwägungen sind ebenfalls lückenhaft und lassen nicht erkennen, ob der Tatrichter alle gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen in die Beweiswürdigung einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2000, 171 f. m.w.N.).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch unter Einbeziehung ersichtlich wesentlicher gegen den Angeklagten sprechender Umstände in einer Gesamtwürdigung zu betrachten sein werden (vgl. BGH NStZ 2002, 48; 2001, 491, 492; NStZ-RR 2000, 171).

  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Das Revisionsgericht kann eine solche Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist (ständige Rechtsprechung vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171 f.; BGH NStZ 2001, 491, 492; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH wistra 2002, 260, 261; BGH NStZ-RR 2000, 171) und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2002, 1811, 1812; BGH NStZ 2002, 48).

  • BayObLG, 19.10.2023 - 207 StRR 325/23

    Strafbarkeit des Schriftzuges "Hängt die Grünen" auf einem Wahlplakat

    Das Revisionsgericht kann nur dann eingreifen, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist, weil sie Widersprüche, Unklarheiten oder Lücken aufweist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2) oder wenn sich die Schlussfolgerungen des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht begründen (BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Das Revisionsgericht kann eine solche Entscheidung im übrigen nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171 f.).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Es kann nur dann eingreifen, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist, etwa weil sie Widersprüche, Unklarheiten oder Lücken aufweist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.: BGH NStZ-RR 2000, 171.
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m. w. N.).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen die Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen die Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH wistra 2002, 260, 261; BGH NStZ-RR 2000, 171) und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH NJW 2002, 2188, 2189; 2002, 1811, 1812; BGH NStZ 2002, 48).

  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02

    Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer

  • KG, 29.10.2013 - 121 Ss 126/13

    Abgrenzung von Computerbetrug und Diebstahl

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03

    Vollständigkeit der Beweiswürdigung - vor allem im freisprechenden Urteil

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01

    Beweiswürdigung; Freispruch (Notwendige Darstellung beweiserheblicher Umstände);

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

  • BGH, 19.06.2007 - 1 StR 16/07

    Bedingter Betrugsvorsatz und Beweiswürdigung bei hochspekulativen

  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

  • BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01

    Beweiswürdigung (gesicherte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Erkenntnisse,

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 559/01

    Freispruch des Landgerichts Görlitz bestätigt

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02

    Steuerhinterziehung (verdeckte Gewinnausschüttung: Herausnahme eines

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 15/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; wahlweise Verurteilung wegen Betruges

  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21

    Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; verständigungsbezogene

  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RBs 185/19

    Freie Schätzung als tragfähige Tatsachengrundlage für qualifizierten

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 206/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage; Anklageschrift); lückenhafte

  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 325/03

    Beweiswürdigung (in dubio pro reo; Zweifelssatz; Überzeugungsbildung;

  • OLG Rostock, 04.03.2005 - 1 Ss 20/05

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 559/01
  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ss 243/04

    Beweiswürdigung; Verdachtsmomente; Freispruch; Ausführungen im Urteil; Abwägung

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 2a Ss OWi 2/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ohne

  • KG, 15.12.2015 - 121 Ss 216/15

    Bezugnahme auf Ablichtungen in der Akte

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - 1 RBs 189/18

    Qaulifizierter Rotlichtverstoß, Eine-Sekunde-Rotlichtzeit, Beweiswürdigung

  • KG, 29.11.2010 - 1 Ss 424/10

    Brandanschlag auf Auto: Kammergericht hebt Freispruch auf

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 1 RBs 98/18

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an Beweiswürdigung bei zufälliger Beobachtung

  • OLG Köln, 14.11.2006 - 81 Ss 108/06
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1997 - 5 StR 423/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5086
BGH, 04.11.1997 - 5 StR 423/97 (https://dejure.org/1997,5086)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1997 - 5 StR 423/97 (https://dejure.org/1997,5086)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1997 - 5 StR 423/97 (https://dejure.org/1997,5086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen einer Vernehmung als Zeuge in derselben Sache - Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes - Keine Beschränkung der Angaben auf das Aufzeigen anderer Erkenntnisquellen - Verwertung ausserdienstlich vom ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Parteigänger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 93
  • StV 1998, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Zwar kann über den Wortlaut des § 22 Nr. 5 StPO hinaus in der mündlichen oder schriftlichen Äußerung eines erkennenden Richters auch ohne förmliche Vernehmung eine Zeugenaussage liegen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 2 Ausschluß 1).
  • OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 1 Ws 140/20

    Ausschluss eines Richters kraft Gesetzes nach § 22 Nr. 5 StPO; Vorbefassung in

    Es bedarf keines förmlichen Vernehmungsprotokolls (vgl. BGH, Beschluss vom 04.11.1997 - 5 StR 423/97, NStZ 1998, 93), so dass auch sonstige schriftliche Erklärungen in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ; Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62 , § 22 Rn. 20).

    So ist vorliegend - anders als etwa in dem vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 04.11.1997 - 5 StR 423/97, NStZ 1998, 93) entschiedenen Fall, in welchem erhebliches, außerdienstlich vom Hörensagen erlangtes Wissen einer erkennenden Richterin in Rede stand - nicht erkennbar, dass die hier abgelehnten Richter in der Sache gleichsam privates, außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes Wissen mitgeteilt und damit die Stellung eines Zeugen eingenommen hätten (vgl. KK- Scheuten , StPO 8 , § 22 Rn. 16 und Rn. 19; MüKo- Conen/Tsambikakis , StPO 1 , § 22 Rn. 35).

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Dieses Urteil hat der Senat auf eine Verfahrensrüge aufgehoben (BGHR StPO § 338 Nr. 2 - Ausschluß 1).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hat die Mitwirkung einer gemäß § 22 Nr. 5 StPO kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richterin an dem verfahrensgegenständlichen Eröffnungsbeschluss nicht dessen Unwirksamkeit zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354 ff.; Beschluss vom 4. November 1997 - 5 StR 423/97, NStZ 1998, 93; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 56).
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