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   BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81   

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https://dejure.org/1981,2235
BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81 (https://dejure.org/1981,2235)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1981 - 5 StR 433/81 (https://dejure.org/1981,2235)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 433/81 (https://dejure.org/1981,2235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten - Zulässigkeit der Vereidigung nach begangener Strafvereitelung - Entfallen des Vereidigungsgebotes bei späterer Richtigstellung der Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 78
  • StV 1982, 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.1970 - 2 StR 535/69

    Vereidigung eines der Begünstigung des Angeklagten verdächtigten Zeugen

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 30/80

    Nichtvereidigung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 19.03.1953 - 5 StR 855/52
    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Landgericht der Aussage der Zeugin, auf die es die Verurteilung des Angeklagten gestützt hat (UA S. 12-14), um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (BGHSt 4, 248, 257).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    Der Rücktritt vom Versuch ist jedoch nur ein persönlicher Strafausschließungsgrund, der die Rechtswidrigkeit und die Schuld des Täters unberührt läßt und deshalb der Anwendung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO nicht entgegensteht (BGHSt 9, 71, 73; RGSt 28, 111, 112).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • RG, 13.12.1895 - 4723/95

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr.

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    Der Rücktritt vom Versuch ist jedoch nur ein persönlicher Strafausschließungsgrund, der die Rechtswidrigkeit und die Schuld des Täters unberührt läßt und deshalb der Anwendung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO nicht entgegensteht (BGHSt 9, 71, 73; RGSt 28, 111, 112).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14

    Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines

    Ein Rücktritt lässt jedoch die Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters - auch insoweit - unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 433/81, NStZ 1982, 78), hier also diejenige des vom Angeklagten I.  versuchten Totschlags.
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 710/97

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot - Entfallen des Vereidigungsverbots aufgrund

    Ein freiwilliger Rücktritt von der versuchten Strafvereitelung läßt das Vereidigungsverbot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entfallen (BGH NStZ 1982, 78 m.w.N.; vgl. auch Dahs in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl. § 60 Rdn. 27; Pelchen in KK 3. Aufl. § 60 Rdn. 20), und zwar auch dann, wenn die Richtigstellung der falschen Angaben - wie hier - noch vor der Hauptverhandlung erfolgt, in der der Zeuge vereidigt wird (BGH, Beschl. vom 30. Mai 1978 - 1 StR 174/78 - Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80 -).
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