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   BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01   

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https://dejure.org/2001,4232
BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01 (https://dejure.org/2001,4232)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2001 - 5 StR 434/01 (https://dejure.org/2001,4232)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01 (https://dejure.org/2001,4232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Revision - Schuldunfähigkeit - Schwachsinn - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Abartigkeit - Gerichtliche Bewertung - Strafzumessung - Verteidigungsverhalten

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Schwere andere seelische Abartigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95

    Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    Das zulässige Verteidigungsverhalten eines Angeklagten darf aber nicht zu seinen Lasten verwertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 17 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00

    Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    Diese Besonderheiten hätten ebenso Beachtung finden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Februar 2000 - 5 StR 38/00) wie auch seine persönliche Entwicklung, die von einem streng religiös orientierten Elternhaus geprägt war, aus dem sich der Angeklagte später gelöst hatte (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    Eine solche erfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Veränderungen der Persönlichkeit, die keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14, 15, 31 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    Diese Besonderheiten hätten ebenso Beachtung finden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Februar 2000 - 5 StR 38/00) wie auch seine persönliche Entwicklung, die von einem streng religiös orientierten Elternhaus geprägt war, aus dem sich der Angeklagte später gelöst hatte (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    Eine solche erfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Veränderungen der Persönlichkeit, die keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14, 15, 31 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    c) Ob eine seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung wie auch aus der Tat selbst und dem Nachtatgeschehen zu beurteilen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 37).
  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    Eine solche erfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Veränderungen der Persönlichkeit, die keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14, 15, 31 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 85/90

    Belastung anderer Angeklagter als zulässiges Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01
    Das zulässige Verteidigungsverhalten eines Angeklagten darf aber nicht zu seinen Lasten verwertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8, 17 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Da sich die Urteilsgründe dazu nicht verhalten, ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei der Tat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14 Rn. 6, vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01; jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01

    Keine Prozesskostenhilfe zur Bestellung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger bei

    Zudem hat das Landgericht in diesem Zusammenhang nicht erkennbar Besonderheiten des Tat- und Nachtatverhaltens berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 23. November 2001 - 5 StR 434/01 - und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01

    Mord (Grausamkeit; niedrige Beweggründe); Schuldfähigkeit (Ganzheitsbetrachtung;

    Schon das außergewöhnliche Bild der hiesigen Tat (vgl. dazu auch BGH, Beschl. vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01) und zudem die im Jahr 1989 vom Angeklagten in Rußland begangene Tat, die wesentliche Parallelen zur hiesigen Tat aufweist, einschließlich der damals gestellten Diagnosen (UA S. 4) machen eine eingehende Prüfung und Erörterung unter dem Gesichtspunkt des etwaigen Vorliegens eines psychischen Defekts der genannten Art unerläßlich.
  • BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02

    Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der

    Ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Entwicklung sowie der Tat und dem Nachtatgeschehen zu beurteilen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 26 und 37; BGH NStZ 1994, 75; BGH NStZ 2001, 243; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001, 1 StR 179/01; BGH, Beschluß vom 28. November 2001, 5 StR 434/01).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
    Zudem hat das Landgericht in diesem Zusammenhang nicht erkennbar Besonderheiten des Tat- und Nachtatverhaltens berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01 - und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01).
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