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   BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55   

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BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55 (https://dejure.org/1956,11596)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1956 - 5 StR 434/55 (https://dejure.org/1956,11596)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1956 - 5 StR 434/55 (https://dejure.org/1956,11596)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau von zwei bzw. drei italienischen Fremdarbeitern, die sich angeblich Waffen beschafft und geplündert hatten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Objektive Zurechnung: eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55
    Grausam tötet nur, wer aus gefühlloser Gesinnung tötet (vgl. BGHSt 3, 180 (181)).
  • RG, 17.10.1930 - I 988/30

    Ist fahrlässiges Handeln strafbar, wenn ein nachfolgendes vorsätzliches Tun eines

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55
    Der im Schrifttum zum Teil vertretenen Ansicht, dass in Fällen wie dem vorliegenden der Kausalzusammenhang unterbrochen sei oder ein sogenanntes Regressverbot bestehe, ist schon das Reichsgericht mit Recht entgegengetreten (vgl. RGSt. 63, 382 (387); 64, 370 (372)).
  • RG, 14.01.1930 - I 526/29

    1. Worin besteht nach dem geltenden Reichswahlrecht die "Wahlhandlung" im Sinne

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55
    Der im Schrifttum zum Teil vertretenen Ansicht, dass in Fällen wie dem vorliegenden der Kausalzusammenhang unterbrochen sei oder ein sogenanntes Regressverbot bestehe, ist schon das Reichsgericht mit Recht entgegengetreten (vgl. RGSt. 63, 382 (387); 64, 370 (372)).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist in Fällen, in denen bei Angriffen gegen das Leben der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch die Angriffshandlung sondern durch vorsätzliches Handeln eines Dritten oder eine nicht mehr vom Tötungsvorsatz getragene Verdeckungshandlung des Täters herbeigeführt wurde, von der Rechtsprechung eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf verneint worden (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60 aaO; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, aaO).

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Wer in dieser Weise offener Feindseligkeit begegnet, ist nicht mehr ohne Arg (BGHSt 19, 321; BGH Urt. vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Jede Tötungshandlung gegenüber einem bestimmten Menschen hebt sich, soweit nicht die Voraussetzungen des 52 StGB vorliegen, auch für die natürliche Auffassung so sehr von jeder Tötungshandlung gegenüber einem anderen Menschen ab, dass ein noch so enger äußerer, zeitlicher und psychologischer Zusammenhang verschiedene Tötungshandlungen nicht zu einer Tat machen kann, mit dem Ergebnis, dass eine Verurteilung oder Freisprechung wegen einer solchen Tötung die Verfolgung wegen der Übrigen hindern könnte (so bereits BGH, Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55; vgl. im Übrigen Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. 264 Rdn. 2 b, 3 und 6 b).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter kann selbst bei Vorliegen eines engen örtlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhangs Tatmehrheit im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen sein, da höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise, wie sie der natürlichen Handlungseinheit zugrundeliegt, zugänglich sind (BGH StV 1994, 537, 538; BGH MDR 1995, 880; BGH NStZ 1996, 129; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95; BGH, Urteil vom 4. März 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Der in BGHSt 20, 301 entschiedene Fall liegt anders; es kann also offen bleiben, ob dieser Entscheidung beizutreten wäre und ob sie sich mit Recht auf BGHSt 19, 321 und auf das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 - beruft.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Ein Fall überholender Kausalität liegt nicht vor, es handelt sich vielmehr um ein Fortwirken der Kausalität (BGH, Urt. v. 6.7.1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 525 [526]).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Je mehr aber mit weiteren gleichartigen Taten des Angeklagten zu rechnen ist, um so notwendiger ist es, die in Betracht kommenden Fälle durch tatsächliche Merkmale voneinander zu unterscheiden (vgl. BGHSt 10, 137 ff.; BGH GA 1960, 245 f.; BGH, Urteile vom 6.Juli 1956 - 5 StR 434/55 - und 28.April 1959 - 5 StR 42/59).

    Denn jede Tötungshandlung gegenüber einem bestimmten Menschen hebt sich, soweit nicht die Voraussetzungen einer Handlungseinheit vorliegen, auch nach natürlicher Auffassung so sehr von jeder Tötungshandlung gegenüber einem anderen Menschen ab, dass selbst ein enger äusserer, zeitlicher und psychologischer Zusammenhang die verschiedenen Handlungen nicht zu einer Tat verbinden kann mit der Folge, dass die Verurteilung oder Freisprechung wegen einer Tötung die Verfolgung wegen der übrigen hindern könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6.Juli 1956 - 5 StR 434/55).

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Zwar könnten die Krizons insbesondere in den Fällen 3) und 8) der Anklageschrift für die Spitäler Lagiewnickastrasse 34 bis 36 und Drewnowskastrasse 75 vorgeworfenen, sowie die im Zuge der Hauptverhandlung von Zeugen ihm darüber hinaus zur Last gelegten Tötungshandlungen gegenüber Insassen von Krankenhäusern im Ghetto selbst nicht zu einer "Tat" gemäss § 264 StPO verbunden werden (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 21.12.1983 - 3 StR 330/83 - und vom 06.07.1956 - 5 StR 434/55 -).
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 114/77

    Herleitung der Arglosigkeit des Opfers aus dessen Unkenntnis von dem

    Mußte Ingeborg D. nach dem vorangegangenen Streit und einer Drohung des Angeklagten einen ernsthaften Angriff auf ihren Körper erwarten, so war sie nicht arglos (BGHSt 20, 301, 302; 5 StR 434/55 vom 6.7.1956; 4 StR 2/75 vom 13.2.1975; 5 StR 342/75 vom 30.9.1975).
  • BGH, 06.07.1971 - 5 StR 301/71

    Versuchter Totschlag oder versuchter Mord - Heimtückische Tat oder Mord aus

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