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   BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14   

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https://dejure.org/2014,34271
BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14 (https://dejure.org/2014,34271)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2014 - 5 StR 439/14 (https://dejure.org/2014,34271)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 439/14 (https://dejure.org/2014,34271)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Unzureichende Darlegung der Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit; rechtsfehlerhafte Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung einer unbefristeten Unterbringung (unspezifische Gefahr weiterer "Drogendelikte" trägt die ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefahr der Begehung weiterer "Drogendelikte" als Unterbringungsgrund

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, §§ 20, 21, 63 StGB, 21 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Urteilsbegründung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefahr der Begehung weiterer "Drogendelikte" als Unterbringungsgrund

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Hinreichende Urteilsbegründung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Delikte - und die Unterbringung in der Psychiatrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 629
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14
    a) Die Überzeugung von der verminderten Schuldfähigkeit als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann regelmäßig nicht - wie in dem angefochtenen Urteil geschehen - auf die (sicher) "erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit" (UA S. 14, 28) gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 505/10, NStZ 2011, 336 und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14).
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 505/10

    Rechtsfehlerhafte Beurteilung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit (Prüfung der

    Auszug aus BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14
    a) Die Überzeugung von der verminderten Schuldfähigkeit als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann regelmäßig nicht - wie in dem angefochtenen Urteil geschehen - auf die (sicher) "erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit" (UA S. 14, 28) gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 505/10, NStZ 2011, 336 und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14
    a) Die Überzeugung von der verminderten Schuldfähigkeit als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann regelmäßig nicht - wie in dem angefochtenen Urteil geschehen - auf die (sicher) "erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit" (UA S. 14, 28) gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 505/10, NStZ 2011, 336 und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14
    Zwar ist das im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedrohte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) bereits der mittleren Kriminalität zuzurechnen (hinsichtlich der Bedeutung der angedrohten Höchststrafe vgl. BVerfG - Kammer -, RuP 2014, 31, 32); ob es den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, hängt indes von den Umständen ab.
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