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   BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97   

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https://dejure.org/1997,5950
BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97 (https://dejure.org/1997,5950)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1997 - 5 StR 440/97 (https://dejure.org/1997,5950)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1997 - 5 StR 440/97 (https://dejure.org/1997,5950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unvereinbarkeit von Wahrunterstellungen mit den die Verurteilung tragenden Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96

    Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97
    Ob die letztgenannte - sehr weitgehende und pauschale - Beweisbehauptung, was der Generalbundesanwalt verneint (vgl. aber BGH, Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 -), den an einen Beweisantrag gestellten Konkretisierungsanforderungen genügte, ist dabei angesichts der erfolgten Wahrunterstellung hier unerheblich (vgl. BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97
    Ob die letztgenannte - sehr weitgehende und pauschale - Beweisbehauptung, was der Generalbundesanwalt verneint (vgl. aber BGH, Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 -), den an einen Beweisantrag gestellten Konkretisierungsanforderungen genügte, ist dabei angesichts der erfolgten Wahrunterstellung hier unerheblich (vgl. BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].
  • BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17

    Wahrunterstellung bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisvorbringen

    Im Übrigen kann das Revisionsgericht angesichts der Zusage einer Wahrunterstellung nicht darauf abstellen, dass es dem Tatgericht möglich gewesen wäre, eine unzureichende Konkretisierung der Beweisbehauptung anzunehmen; vielmehr ist es im Falle einer Wahrunterstellung unerheblich, ob das Antragsvorbringen den Konkretisierungsanforderungen an eine Beweisbehauptung genügt (vgl. zu alldem BGH, Urteil vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 185; Beschluss vom 16. September 1997 - 5 StR 440/97, NStZ-RR 1998, 13, 14; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 304 mwN).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04

    Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichteinhaltung zugesagter

    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
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