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   BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09   

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https://dejure.org/2009,3822
BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09 (https://dejure.org/2009,3822)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2009 - 5 StR 443/09 (https://dejure.org/2009,3822)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 (https://dejure.org/2009,3822)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft begründende Beweiswürdigung in einem Verfahren betreffend unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Täterschaft begründende Beweiswürdigung in einem Verfahren betreffend unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 51
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Er entnimmt dem vorliegenden Urteil als Mindestfeststellung zum Nachteil dieses Angeklagten (vgl. BGH StV 2007, 284, 285), dass dieser im Zeitraum seines zweiten Aufenthalts vom 23. Juni bis 2. Juli 2008 vorsätzlich als Gehilfe des Nichtrevidenten und seiner Hinterleute an der Bewachung der Cannabisplantage einschließlich der erzielten Ernte durch Verwahrung der Schlüssel der Pflanzräume und Verbarrikadierung des Hausflures sowie an der Kontrolle der Anbauräume und der darin gezüchteten Cannabispflanzen mitgewirkt hat, und entscheidet auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2009, 176, 177).

    Nur auf der Grundlage der aufrechterhaltenen Mindestfeststellungen wird das neu berufene Tatgericht eine Strafe festzusetzen haben (vgl. BGH StV 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - 5 StR 314/09).

  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 78/04

    Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (wesentlicher Strafmilderungsgrund der

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Für die Notwendigkeit eines Eingriffs des Revisionsgerichts entscheidend ist zudem der Umstand, dass es das Landgericht unterlassen hat, zugunsten des Angeklagten zu würdigen, dass dessen Handeln unter vollständiger Observation der Polizei stattgefunden hat (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 78/04 und Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07 Tz. 6).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    a) Zwar ist die tatrichterliche Bewertung über das Vorliegen von Täterschaft oder Teilnahme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich (vgl. BGHSt 47, 383, 385; BGH NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Er entnimmt dem vorliegenden Urteil als Mindestfeststellung zum Nachteil dieses Angeklagten (vgl. BGH StV 2007, 284, 285), dass dieser im Zeitraum seines zweiten Aufenthalts vom 23. Juni bis 2. Juli 2008 vorsätzlich als Gehilfe des Nichtrevidenten und seiner Hinterleute an der Bewachung der Cannabisplantage einschließlich der erzielten Ernte durch Verwahrung der Schlüssel der Pflanzräume und Verbarrikadierung des Hausflures sowie an der Kontrolle der Anbauräume und der darin gezüchteten Cannabispflanzen mitgewirkt hat, und entscheidet auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2009, 176, 177).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 508/07

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim minder schweren Fall;

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Für die Notwendigkeit eines Eingriffs des Revisionsgerichts entscheidend ist zudem der Umstand, dass es das Landgericht unterlassen hat, zugunsten des Angeklagten zu würdigen, dass dessen Handeln unter vollständiger Observation der Polizei stattgefunden hat (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 78/04 und Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07 Tz. 6).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Die Wertung des Landgerichts, dieser Angeklagte sei Mittäter, ist angesichts der bewiesenen Mitwirkungshandlungen (Einpacken der wertvolleren Cannabisblüten; Bewachen und Kontrolle der Anlage gerade während der für die Verwertung der Pflanzen entscheidenden Erntezeit; Vertrauen der Hinterleute voraussetzendes Anbringen einer Nachricht bezüglich der Abwicklung der Anlage) noch das Ergebnis einer tatsachengestützten Würdigung (vgl. BGHSt 36, 1, 14).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Indes hält die für diesen Angeklagten festgesetzte Freiheitsstrafe von vier Jahren auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 314/09

    Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts (teilweise Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Nur auf der Grundlage der aufrechterhaltenen Mindestfeststellungen wird das neu berufene Tatgericht eine Strafe festzusetzen haben (vgl. BGH StV 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - 5 StR 314/09).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    Die Zubilligung eines dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsspielraums mit der Konsequenz, dass die bloße Möglichkeit einer anderen tatrichterlichen Beurteilung das gefundene Ergebnis nicht rechtsfehlerhaft macht, setzt indes eine umfassende Würdigung des Beweisergebnisses als Grundlage der Bewertung voraus (vgl. BGH NStZ aaO; BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08 Tz. 61).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09
    a) Zwar ist die tatrichterliche Bewertung über das Vorliegen von Täterschaft oder Teilnahme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich (vgl. BGHSt 47, 383, 385; BGH NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 08.09.1999 - 2 StR 369/99

    Erfahrungssätze; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    bb) Allerdings kann eine engmaschige und lückenlose polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts ein bestimmender Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten sein, dem neben der Sicherstellung der Drogen ein eigenes Gewicht zukommt, wenn hierdurch eine tatsächliche Gefahr für das Rechtsgut der Volksgesundheit durch das In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel nicht bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54 f.; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51 f.; vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07, NStZ-RR 2008, 153 f.; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 360 mwN; Weber/Kornprobst/Maier, 6. Aufl., BtMG, Vorbemerkungen zu §§ 29 ff. Rn. 1032).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit

    Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10

    Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Deren Tatbeiträge können nur als die von Gehilfen qualifiziert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51, 52).
  • LG München I, 19.01.2023 - 31 S 2971/22

    Arrestgrund bei Auslandsaufenhatl und Immobialerinlandsvermögen

    zu BGH, Beschluss vom 28.10.2009 - 5 StR 443/09: "Erfahrungssätze sind die auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung oder wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnenen Regeln, die keine Ausnahme zulassen und eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt haben").
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