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   BGH, 12.12.2013 - 5 StR 444/13   

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https://dejure.org/2013,37467
BGH, 12.12.2013 - 5 StR 444/13 (https://dejure.org/2013,37467)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - 5 StR 444/13 (https://dejure.org/2013,37467)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 444/13 (https://dejure.org/2013,37467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 261 StPO, § 267 Abs 3 StPO
    Strafurteil: Strafmildernde Bedeutung eines Geständnisses

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines umfangreichen Geständnisses eines Angeklagten als strafmildernd i.R.v. Strafzumessungserwägungen

  • rewis.io

    Strafurteil: Strafmildernde Bedeutung eines Geständnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Berücksichtigung eines umfangreichen Geständnisses eines Angeklagten als strafmildernd i.R.v. Strafzumessungserwägungen

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Strafmildernde Bedeutung eines Geständnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 169
  • StV 2014, 478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 423/12

    Glaubhaftigkeit belastender Aussagen eines Mitangeklagten bei zuvor gescheiterter

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 5 StR 444/13
    Fehl geht insoweit der von der Staatsanwaltschaft bemühte Vergleich mit einer Verfahrensverletzung durch Nichtberücksichtigung von Inhalt und Begleitumständen einer für die Beweiswürdigung relevanten verfahrensbeendenden Absprache mit einem Mitangeklagten, wie sie der Senatsentscheidung vom 6. März 2013 (BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - 5 StR 423/12, BGHSt 58, 184, 189) zugrunde lag.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 5 StR 444/13
    Denn nach ständiger, durch die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2013, 1058) nicht berührter Rechtsprechung ist es dem Tatgericht nicht verwehrt, dem Geständnis des Angeklagten eine wesentliche strafmildernde Bedeutung auch dann zuzumessen, wenn der Angeklagte das Geständnis nicht offensichtlich in erster Linie aus Schuldeinsicht und Reue, sondern aus verfahrenstaktischen Gründen - etwa im Rahmen einer Verständigung - abgegeben hat und es ihm deshalb vor allem als Beitrag zur Sachaufklärung und Verfahrensabkürzung zugute gehalten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195, 209).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 5 StR 444/13
    Denn nach ständiger, durch die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2013, 1058) nicht berührter Rechtsprechung ist es dem Tatgericht nicht verwehrt, dem Geständnis des Angeklagten eine wesentliche strafmildernde Bedeutung auch dann zuzumessen, wenn der Angeklagte das Geständnis nicht offensichtlich in erster Linie aus Schuldeinsicht und Reue, sondern aus verfahrenstaktischen Gründen - etwa im Rahmen einer Verständigung - abgegeben hat und es ihm deshalb vor allem als Beitrag zur Sachaufklärung und Verfahrensabkürzung zugute gehalten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195, 209).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Dies gilt auch in Fällen, in denen prozesstaktische Überlegungen mitbestimmend waren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 ? 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169; Beschluss vom 9. Oktober 2013 ? 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschluss vom 8. Mai 2007 ? 1 StR 193/07; Urteil vom 17. Juli 1996 ? 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 195; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 679 f.).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Dass ein Urteil einem Verständigungsvorschlag des Gerichts entspricht, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hat, begründet für sich gesehen keinen Rechtsfehler (BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13, NStZ-RR 2014, 204; vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10; vgl. auch BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169, und vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, aaO).
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