Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.2002

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   BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02   

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https://dejure.org/2002,5043
BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02 (https://dejure.org/2002,5043)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - 5 StR 447/02 (https://dejure.org/2002,5043)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - 5 StR 447/02 (https://dejure.org/2002,5043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zum Anschluß als Nebenkläger - Fehlende Angabe des Zieles der Revision eines Nebenklägers - Verspätete Klarstellung

  • Judicialis

    StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 400 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 1
    Klarstellung des Anfechtungsumfangs innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 425/00

    Verwerfung der Revision der Nebenklage als unzulässig; Gesetzesverletzung,

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02
    Hinsichtlich der Verurteilung der Angeklagten B haben die Nebenklägerinnen es versäumt, innerhalb der sich bis zum Ablauf des 8. Juli 2002 erstreckenden Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00).

    Bei der Angabe des Zieles der Revision eines Nebenklägers handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3 und 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00), die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erfüllt werden muß (vgl. BGH, Beschl. vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98 m. w. N.).

  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 45/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage; Verwerfung der Revision des Angeklagten als

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02
    Soweit das Schwurgericht das Tötungsdelikt zum Nachteil ihres Angehörigen als Mord beurteilt hat, könnten sie hinsichtlich dieses Nebenklagedelikts nur eine andere Rechtsfolge der Tat erreichen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12).

    Den Nebenklägerinnen waren hier die den Angeklagten durch ihre unzulässigen Revisionen erwachsenen notwendigen Auslagen ungeachtet § 473 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht aufzuerlegen; denn die Rechtsmittel der Angeklagten, bei deren Verwerfung eine Entscheidung nach § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenfalls zu unterbleiben hatte, waren auch erfolglos (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 10 und 12).

  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02
    Hinsichtlich der Verurteilung der Angeklagten B haben die Nebenklägerinnen es versäumt, innerhalb der sich bis zum Ablauf des 8. Juli 2002 erstreckenden Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00).

    Bei der Angabe des Zieles der Revision eines Nebenklägers handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3 und 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00), die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erfüllt werden muß (vgl. BGH, Beschl. vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98 m. w. N.).

  • BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02
    Bei der Angabe des Zieles der Revision eines Nebenklägers handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3 und 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00), die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erfüllt werden muß (vgl. BGH, Beschl. vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98 m. w. N.).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02
    Den Nebenklägerinnen waren hier die den Angeklagten durch ihre unzulässigen Revisionen erwachsenen notwendigen Auslagen ungeachtet § 473 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht aufzuerlegen; denn die Rechtsmittel der Angeklagten, bei deren Verwerfung eine Entscheidung nach § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenfalls zu unterbleiben hatte, waren auch erfolglos (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 10 und 12).
  • BGH, 22.05.2000 - 5 StR 129/00

    Unzulässiges Rechtsmittel der Nebenklage; Gesetzesverletzung

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02
    Den Nebenklägerinnen waren hier die den Angeklagten durch ihre unzulässigen Revisionen erwachsenen notwendigen Auslagen ungeachtet § 473 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht aufzuerlegen; denn die Rechtsmittel der Angeklagten, bei deren Verwerfung eine Entscheidung nach § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenfalls zu unterbleiben hatte, waren auch erfolglos (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 10 und 12).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02
    Bei der Angabe des Zieles der Revision eines Nebenklägers handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3 und 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00), die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erfüllt werden muß (vgl. BGH, Beschl. vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2002 - 5 StR 447/02 (1)   

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https://dejure.org/2002,8638
BGH, 11.12.2002 - 5 StR 447/02 (1) (https://dejure.org/2002,8638)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2002 - 5 StR 447/02 (1) (https://dejure.org/2002,8638)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 447/02 (1) (https://dejure.org/2002,8638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 454/93

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - 5 StR 447/02
    Bei dieser Sachlage sind die Gesuche der Nebenklägerinnen auf Wiedereinsetzung unzulässig, weil nach rechtskräftiger Sachentscheidung im Revisionsverfahren - zudem bei von ihrem Vertreter schuldhaft versäumter Frist (vgl. BGHSt 30, 309) - kein Raum für eine Wiedereinsetzung mehr ist (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 6 m. w. N.).
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - 5 StR 447/02
    Bei dieser Sachlage sind die Gesuche der Nebenklägerinnen auf Wiedereinsetzung unzulässig, weil nach rechtskräftiger Sachentscheidung im Revisionsverfahren - zudem bei von ihrem Vertreter schuldhaft versäumter Frist (vgl. BGHSt 30, 309) - kein Raum für eine Wiedereinsetzung mehr ist (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 6 m. w. N.).
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