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   BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94   

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https://dejure.org/1994,5173
BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94 (https://dejure.org/1994,5173)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1994 - 5 StR 447/94 (https://dejure.org/1994,5173)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1994 - 5 StR 447/94 (https://dejure.org/1994,5173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls trotz fehlendem Erinnerungsvermögen des Vernehmungsbeamten an den Inhalt der Vernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 250, § 253, § 254

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 47
  • StV 1994, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94
    Danach war die Verwertung der im Urteil wörtlich wiedergegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte bei der Polizei gemacht hat, unzulässig (vgl. BGHSt 14, 310 ff [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 22, 170, 172).
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

    Auszug aus BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94
    Danach war die Verwertung der im Urteil wörtlich wiedergegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte bei der Polizei gemacht hat, unzulässig (vgl. BGHSt 14, 310 ff [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 22, 170, 172).
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13

    Unzulässigkeit der Verlesung von Vernehmungsniederschriften als Gedächtnisstütze

    Diese Vorschrift gilt nicht im Rahmen der Vernehmung von Verhörspersonen, die in der Hauptverhandlung über Bekundungen aussagen, die andere vor ihnen gemacht haben (vgl. BGH StV 1994, 637).
  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Danach war die Verwertung der im Urteil in indirekter Rede wieder gegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte K. und der Angeklagte T. jeweils bei der Polizei gemacht haben, unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310 ff.; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. August 1994 - 5 StR 447/94, NStZ 1995, 47; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97).
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