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   BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08   

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https://dejure.org/2008,6198
BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08 (https://dejure.org/2008,6198)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2008 - 5 StR 450/08 (https://dejure.org/2008,6198)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08 (https://dejure.org/2008,6198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 55 StGB; § 56 StGB; § 56f StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einbeziehung einer Einzelstrafe trotz anderweitiger Strafaussetzung zur Bewährung i.R.e. nicht mehr aussetzungsfähigen neu zu bildenden Gesamtstrafe; Auswirkungen langer Verfahrensdauer und einer Einbeziehung lange zurückliegender Straftaten auf die ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 1; ; StGB § 56; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Einbeziehung einer Einzelstrafe trotz anderweitiger Strafaussetzung zur Bewährung i.R.e. nicht mehr aussetzungsfähigen neu zu bildenden Gesamtstrafe; Auswirkungen langer Verfahrensdauer und einer Einbeziehung lange zurückliegender Straftaten auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Indes hat es das Landgericht aber versäumt, Art, Ausmaß und Ursache der Verfahrensverzögerung konkret zu ermitteln und im Urteil darzustellen (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - StV 1993, 352; BGHSt - GS - 52, 124, 146).

    Die nunmehr gebotene Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung hat das neue Tatgericht im Wege des Vollstreckungsmodells (BGHSt - GS - 52, 124) nachzuholen.

    Bei der Bemessung sind vor allem die Art und Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien festzustellen und zu berücksichtigen (BGHSt - GS - 52, 124, 146; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08 Rdn. 8; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08 Rdn. 9).

  • BGH, 14.05.2008 - 3 StR 75/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Es wird zunächst festzustellen haben, welcher Zeitraum zwischen der Eröffnung des Tatvorwurfs und dem Urteil bei zeitlich angemessener Verfahrensgestaltung als erforderlich anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08 Rdn. 6).

    Bei der Bemessung sind vor allem die Art und Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien festzustellen und zu berücksichtigen (BGHSt - GS - 52, 124, 146; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08 Rdn. 8; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08 Rdn. 9).

  • BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90

    Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn die Bewährungszeit aus den früheren Strafen abgelaufen ist (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NJW 1991, 558).

    Denn ohne dass ein Widerrufsgrund nach § 56f StGB gegeben wäre, wird der Angeklagte nach Ablauf der Bewährungszeit so gestellt, als wäre die Strafaussetzung widerrufen worden (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330; 1993, 235).

  • BVerfG, 13.09.2002 - 2 BvR 1375/02

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Aufrechterhaltung eines Haftbefehls trotz

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Dabei fällt ins Gewicht, dass gegen den Angeklagten zwar nur bis zum 27. Juni 2002 Untersuchungshaft vollzogen wurde, er danach aber bis zum 13. Mai 2005 durch die Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen besonders belastet war (vgl. hierzu BVerfG StV 2003, 30; - Kammer - 2006, 87, 88; BGH StraFo 2008, 297).

    Aus den Vermerken der Strafkammervorsitzenden ergibt sich, dass der Terminierung der Sache in angemessener Frist nicht nur ein vorübergehend bestehender Engpass in der Verhandlungskapazität entgegenstand (vgl. hierzu BVerfG StV 2003, 30; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).

  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Ein Ausnahmefall, bei dem die nicht erlassene Strafe so zu behandeln ist, als wäre sie erlassen (vgl. BGH NStZ 1993, 235), lag zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts nicht vor.

    Denn ohne dass ein Widerrufsgrund nach § 56f StGB gegeben wäre, wird der Angeklagte nach Ablauf der Bewährungszeit so gestellt, als wäre die Strafaussetzung widerrufen worden (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - wistra 1990, 262; BGH NStZ 1991, 330; 1993, 235).

  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    c) Die dargestellte Verfahrensweise und die Gesamtverfahrensdauer (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 504; NStZ-RR 2007, 150, 151) von über sechs Jahren wird angesichts des begrenzten Umfangs der erforderlichen Ermittlungen und der geringen Komplexität des aufzuklärenden Lebenssachverhalts den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK nicht gerecht.
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Denn eine Strafaussetzung zur Bewährung steht einer Einbeziehung auch dann nicht entgegen, wenn die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (vgl. BGHSt 7, 180, 182; 36, 378).
  • BGH, 03.04.2008 - 4 StR 89/08

    Konkurrenzen zwischen einfacher Körperverletzung und besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Dabei fällt ins Gewicht, dass gegen den Angeklagten zwar nur bis zum 27. Juni 2002 Untersuchungshaft vollzogen wurde, er danach aber bis zum 13. Mai 2005 durch die Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen besonders belastet war (vgl. hierzu BVerfG StV 2003, 30; - Kammer - 2006, 87, 88; BGH StraFo 2008, 297).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Bei der Bemessung sind vor allem die Art und Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien festzustellen und zu berücksichtigen (BGHSt - GS - 52, 124, 146; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08 Rdn. 8; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08 Rdn. 9).
  • BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07

    Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
    Aus den Vermerken der Strafkammervorsitzenden ergibt sich, dass der Terminierung der Sache in angemessener Frist nicht nur ein vorübergehend bestehender Engpass in der Verhandlungskapazität entgegenstand (vgl. hierzu BVerfG StV 2003, 30; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

  • BGH, 27.03.1991 - 3 StR 358/90

    Strafaussetzung - Bewährungszeit - Gesamtfreiheitsstrafe - Umsatzsteuer -

  • BGH, 11.01.2007 - 3 StR 412/06

    Überzeugungsbildung (Beweiswürdigung: Glaubwürdigkeitsbeurteilung durch

  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der

    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass etwaige Härten, die sich aus der Einbeziehung bereits erlassener Strafen in eine nachträgliche Gesamtstrafe ergeben, im Rahmen der Strafzumessung mildernd zu berücksichtigen sind; denn der Angeklagte wird, ohne dass ein Widerrufsgrund im Sinne des § 56f StGB gegeben wäre, dadurch nach Ablauf der Bewährungszeit so gestellt, als wäre die Strafaussetzung widerrufen worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15, StV 2016, 562; vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08, insoweit nicht abgedruckt in wistra 2009, 271; Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92, wistra 1993, 144; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1240).
  • BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei

    Bei der Bemessung sind vor allem das Gewicht der Verfahrensfehler, die zur wiederholten Aufhebung der Urteile in diesem Verfahren geführt haben, sowie die Auswirkungen der Verzögerungen auf den Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGHSt - GS - aaO 146 = NJW aaO S. 866; BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08 - m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09

    Betrug (Individualisierung einzelner Taten bei Serienstraftaten); nachträgliche

    a) Die Einbeziehung der Strafe gegen den Angeklagten B. aus dem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 14. März 2006 setzt voraus, dass wegen des Ablaufs der bis zum 13. März 2008 bestimmten Bewährungszeit noch kein Erlass nach § 56g StGB erfolgt war (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08 Rdn. 3; Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 6).
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