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   BGH, 12.12.2018 - 5 StR 451/18   

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https://dejure.org/2018,45814
BGH, 12.12.2018 - 5 StR 451/18 (https://dejure.org/2018,45814)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 StR 451/18 (https://dejure.org/2018,45814)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18 (https://dejure.org/2018,45814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene Festhaltens der Opfer als Gewalt

  • rewis.io

    Vergewaltigung: Anwendung bzw. Androhung von Gewalt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 177 Abs. 5 Nr. 1
    Bewertung des mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene Festhaltens der Opfer als Gewalt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 451/18
    Bei der Tat 2 kommt hinzu, dass der Angeklagte die Nebenklägerin auf ein Bett drückte und sich auf sie legte, so dass diese sich dem ihr körperlich überlegenen Angeklagten nicht entziehen konnte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456, 457; vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43).
  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10

    Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 5 StR 451/18
    Bei der Tat 2 kommt hinzu, dass der Angeklagte die Nebenklägerin auf ein Bett drückte und sich auf sie legte, so dass diese sich dem ihr körperlich überlegenen Angeklagten nicht entziehen konnte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456, 457; vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Damit ist ein gewaltsames Handeln im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, juris; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, juris Rn. 12).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Strafzumessung - Gleiche Strafe

    aa) Gewalt im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB ist die eigene Kraftentfaltung des Täters auf das Opfer, um damit geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 312; Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, BGHR StGB § 177 nF Abs. 5 Gewalt 1).

    Dafür könnte hier schon ausgereicht haben, wenn der Angeklagte sich auf das Mädchen gelegt oder dieses festgehalten hätte, um es auszuziehen, oder wenn er es, um den Geschlechtsverkehr durchzuführen, körperlich fixiert oder auf das Bett gedrückt oder geschubst hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10; NStZ 2011, 456, 457 mwN; Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, BGHR StGB § 177 nF Abs. 5 Gewalt 1).

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 203/23

    Nötigung der Mädchen mit Gewalt des Täters zur Duldung seiner sexuellen

    Es kommt mithin nicht darauf an, ob das Opfer des Übergriffs tatsächlich Widerstand leistet; es genügt, wenn die körperliche Zwangseinwirkung der Verhinderung von erwarteter Gegenwehr dient (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 4 StR 201/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 2; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 177 Rn. 69; insoweit missverständlich BGH vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, aaO; vgl. zur Fortgeltung dieser Maßstäbe im geltenden Recht BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 312; Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, BGHR StGB § 177 nF Abs. 5 Gewalt 1).
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