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BGH, 28.11.2000 - 5 StR 453/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Formelle Anforderungen an die Urteilsgründe; Notwendigkeit einer Gliederung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ermöglichung der Überprüfung der Beweiswürdigung auf etwaige Rechtsfehler durch eine Darstellung des Tatgerichts
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Gliederung des tatrichterlichen Urteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 107 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner …
Sie dienen nicht der Dokumentation sämtlicher in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, sondern sie sollen dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf etwaige Rechtsfehler ermöglichen (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 12). - BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01
Wirksamer mündlicher und protokollierter Eröffnungsbeschluß …
Dabei sollte in aller Regel die Numerierung der Sachdarstellung auch bei der rechtlichen Würdigung und den Ausführungen zur Strafzumessung beibehalten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99, vom 18. Januar 2000 - 4 StR 561/99 und vom 28. November 2000 - 5 StR 453/00;… Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen 26. Aufl. S. 74 ff.). - BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01
Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken; …
er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23 m.w.N; zur Wiedergabe der Angaben im Urteil vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 12). - BGH, 19.06.2012 - 3 StR 124/12
Rechtsfehlerhafte Annahme zweier Raubtaten (mehrere Nötigungsadressaten; …
Das gibt dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass es sich in Punktesachen aus Gründen der Übersichtlichkeit stets empfiehlt, die Einzelfälle jeweils mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung, bei der Strafzumessung und bei weiteren Sanktionsentscheidungen gleichermaßen kennzeichnet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 453/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 12). - BGH, 28.11.2000 - 5 StR 443/00
Verwerfung einer Revison als unbegründet
Zur Urteilsfassung wird auf den Senatsbeschluß - 5 StR 453/00 - vom heutigen Tage hingewiesen.