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   BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91   

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https://dejure.org/1991,1845
BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91 (https://dejure.org/1991,1845)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1991 - 5 StR 455/91 (https://dejure.org/1991,1845)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 (https://dejure.org/1991,1845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis - Selbstbelastung - Zeugenaussage - Betäubungsmittel - Entlastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 98
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91
    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und - auch soweit es die Feststellungen zum Schuldumfang betrifft - in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2, BGH StV 1990, 99).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91
    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und - auch soweit es die Feststellungen zum Schuldumfang betrifft - in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2, BGH StV 1990, 99).
  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 217/13

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Belastende Aussage eines von der

    Unter diesen Umständen hätte sich das Landgericht bei der Beweiswürdigung mit dem naheliegenden, für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage wesentlichen Gesichtspunkt auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte W.   mit seiner Aussage die Voraussetzungen und Vorteile der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) sichern wollte und damit der Versuchung ausgesetzt war, Dritte deswegen wahrheitswidrig zu belasten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 168; Beschluss vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91, StV 1992, 98).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Stehen sich Bekundungen eines - insbesondere einzigen - Zeugen und des Angeklagten unvereinbar gegenüber ("Aussage gegen Aussage"), müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände, die die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen geeignet sind (BGH NStZ 1999, 139), erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; Beschl. v. 23.10.1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15.11.1991 - 2 StR 499/91, BGH NStZ 1992, 347).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)

    In einem Fall, in dem ein Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und - auch soweit es die Feststellungen zum Schuldumfang betrifft - in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1990, 99; 1992, 98; BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Das Landgericht stützt seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten ausschließlich auf die ihn belastende Einlassung des Mitangeklagten K. In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1; Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall von Aussage gegen Aussage -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. u.a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1992, 98, 219, 261, 556 f. m.w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 06.07.1995 - 2 Ws 390/95

    Zeuge; Anordnung der Beugehaft; Verhängung eines Ordnungsgeldes;

    Der Senat verkennt insoweit nicht, daß die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der eine Strafmilderung nach § 31 BtmG erreichen möchte, im allgemeinen besonders sorgfältiger Nachprüfung bedarf (vgl. BGH - Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 494/91).
  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 494/91

    Beweiswürdigung - Mitangeklagter - Belastungszeuge - Zweifel an der

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es - wie hier - naheliegt, daß der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will oder durch die Offenbarung der Tatbeteiligung des anderen Strafmilderung nach § 31 BtMG erlangt (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91).
  • BGH, 11.03.1992 - 2 StR 63/92

    Tatrichter - Glaubwürdigkeit des Zeugen - Aussage gegen Aussage - Überprüfbarkeit

    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91).
  • OLG Koblenz, 28.05.2004 - 2 Ss 110/04

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen "Aussage" - Aufklärungsgehilfe

    Die Revision hat insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erwägung des Tatgerichts, einem Zeugen sei deswegen uneingeschränkt zu glauben, weil er sich selbst belastet habe, dann unzureichend ist, wenn nicht geprüft wird, ob sich der Zeuge nicht auch Vorteile i.S.d. § 31 BtMG verschaffen wollte (BGH in StV 1992, 98 m.w. Hinweisen auf die Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 214/94

    Aussage gegen Aussage - Abwägung - Urteilsbegründung

  • KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
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