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   BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93   

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BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93 (https://dejure.org/1993,1170)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1993 - 5 StR 455/93 (https://dejure.org/1993,1170)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1993 - 5 StR 455/93 (https://dejure.org/1993,1170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt verwirklichten Versuch vorsätzlicher Tötung - Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Ausländerfeindliche Beweggründe als niedrige Beweggründe - Versuchte Tötung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausländerhass

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 395
  • NStZ 1994, 124
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Da das Bezirksgericht dem Angeklagten eine alkoholbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) zugebilligt hat, liegt hier kein durchgreifender Rechtsfehler darin begründet, daß es den höchstmöglichen Blutalkoholgehalt bei Tatbegehung nicht genauer bestimmt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 21 BAK 22; BGH Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 -).
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Vor dem Hintergrund dieser Verfahrensbesonderheit sieht sich der Senat hier gerade auch unter besonderer Berücksichtigung gebotener erzieherischer Gestaltung des Jugendstrafverfahrens zur Durchentscheidung im Sinne der Aufrechterhaltung der Strafe besonders veranlaßt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 2; siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Dabei hat es, sachverständig beraten, ohne Rechtsfehler den nach den Trinkmengenangaben des Angeklagten höchstmöglichen Blutalkoholgehalt bei Tatbegehung (BGHSt 37, 231, 238) mit 4, 31 Promille errechnet.
  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Auch die subjektiven Voraussetzungen für das Vorliegen niedriger Beweggründe liegen daher zweifelsfrei vor (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23, 24 m.w.N.; BGH, Urt. v. 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 - Jähnke a.a.O. Rdn. 35 ff.).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Zwar ist ein vollständiger rechtlicher Hinweis, der das Mordmerkmal und die es möglicherweise ausfüllenden Tatsachen genau bezeichnete (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3), nicht protokolliert worden.
  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Auch die subjektiven Voraussetzungen für das Vorliegen niedriger Beweggründe liegen daher zweifelsfrei vor (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23, 24 m.w.N.; BGH, Urt. v. 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 - Jähnke a.a.O. Rdn. 35 ff.).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Da das Bezirksgericht dem Angeklagten eine alkoholbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) zugebilligt hat, liegt hier kein durchgreifender Rechtsfehler darin begründet, daß es den höchstmöglichen Blutalkoholgehalt bei Tatbegehung nicht genauer bestimmt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 21 BAK 22; BGH Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 -).
  • BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Rechtliche Würdigung eines

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Die Revision weist mit Recht darauf hin, daß ein Täter regelmäßig bereits aus niedrigen Beweggründen, d.h. aus nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswerten, besonders verwerflichen Motiven, handelt, wenn er, um seine Mittäter zu übertrumpfen, von einer Körperverletzung zur Tötung übergeht (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 13).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Daß der Tatrichter sodann das Vorliegen dieses Wertes ausgeschlossen und einen Vollrausch bei Berücksichtigung der vorhanden gebliebenen Handlungs- und Reaktionsfähigkeit bei Tatbegehung sowie intakter Erinnerung - Kriterien, die im Grenzbereich zum Vollrausch (anders als im Grenzbereich zu § 21 StGB) hinreichend aussagekräftig sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 1, 3, 4, 9; Basdorf SchlHA 1993, 57, 62) - verneint hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
    Daß der Tatrichter sodann das Vorliegen dieses Wertes ausgeschlossen und einen Vollrausch bei Berücksichtigung der vorhanden gebliebenen Handlungs- und Reaktionsfähigkeit bei Tatbegehung sowie intakter Erinnerung - Kriterien, die im Grenzbereich zum Vollrausch (anders als im Grenzbereich zu § 21 StGB) hinreichend aussagekräftig sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 1, 3, 4, 9; Basdorf SchlHA 1993, 57, 62) - verneint hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 13.10.1961 - 4 StR 349/61
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91

    Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

  • BGH, 07.07.1993 - 5 StR 359/93

    Unbegründetheit einer Revision - Zu eigen machen rassistischer Beweggründe

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 386/89

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der für sich rechtlich nicht ausgeschlossenen, für die Angeklagten günstigeren Annahme einer rechtlichen Handlung (vgl. auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 2, 3; Strafausspruch 4).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Dass die verhängte Jugendstrafe von zwei Jahren dem Gedanken eines gerechten Schuldausgleichs - auch unter Berücksichtigung der in grob fahrlässiger Weise herbeigeführten schweren Folgen - in unangemessener Weise nicht mehr gerecht wird und damit zugleich ihre erzieherischen Zwecke verfehlt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95 aaO; vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 3), vermag der Senat nicht festzustellen.
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Aus niedrigen Beweggründen handelt auch derjenige, der sich die entsprechenden Beweggründe anderer zu eigen macht (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11

    Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe:

    Darauf, ob der Angeklagte seine Motive selbst als "niedrig" bewertete, kommt es nicht an (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Gleichwohl kann der Senat (ähnlich wie im Senatsurteil vom 7. September 1993 -5 StR 455/93 - S. 10) ausschließen, daß der Angeklagte sich in tatsächlicher Hinsicht anders als geschehen gegen den Vorwurf heimtückischen Mordes hätte verteidigen können.
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Auch nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung (vgl. § 354 StPO), die ergänzend heranzuziehen sind (§ 82 Abs. 3 Satz 1 DRiG i.V.m. § 87 Abs. 1 Satz 1 und § 25 Satz 1 BDO; Schmidt-Räntsch, DRiG, 5. Aufl., 1995, § 82 Rn. 2), sind Schuldspruchberichtigungen in der Revisionsinstanz zulässig (vgl. z.B. BGH, NJW 1994, 395 ; BGHSt 33, 4 ; Kuckein, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., 1999, § 354 Rn. 12 ff.; auch § 144 Abs. 4 VwGO).

    Eine Aufrechterhaltung der Disziplinarmaßnahme ist zulässig, wenn das disziplinarische Gewicht der auf einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt gestützten Pflichtverletzung und damit des Dienstvergehens nicht hinter demjenigen zurückbleibt, das der Dienstgerichtshof der von ihm angenommenen Pflichtverletzung zugemessen hat (für die revisionsrechtliche Prüfung im Strafrecht vgl. BGH, NStZ 1996, 507 ; NJW 1994, 395 ; Kuckein, a.a.O. § 354 Rn. 18).

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

    Die Jugendstrafen dürfen nicht so gering bemessen sein, dass das Maß der Schuld verniedlicht wird; sonst verfehlen sie die erzieherischen Zwecke des § 18 Abs. 2 JGG ( BGH , Beschl. v. 31.10.1995, 5 StR 470/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 3).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 569/98

    Versuchter Totschlag; Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand

    Das Töten aus solchem Grund ("Imponiergehabe") kann einen niedrigen Beweggrund darstellen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27).
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Zwar ist es richtig, daß sich der Täter bei einem Handeln aus niedrigen Beweggründen bei der Tat der Umstände bewußt sein muß, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, wobei es allerdings - entgegen den mißverständlichen Urteilsausführungen - bedeutungslos ist, ob der Täter seine Motive selbst als niedrig bewertet (BGH NStZ 1989, 363; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99

    Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz;

    Der neue Tatrichter wird die Frage eines - bedingten - Tötungsvorsatzes unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles erneut zu prüfen haben und gegebenenfalls das Vorliegen der Mordmerkmale mit gemeingefährlichen Mitteln" und "aus niedrigen Beweggründen" (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 - niedrige Beweggründe 27; BGH NStZ 1999, 129) in Betracht ziehen müssen.
  • LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21

    Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03

    Versagung des letzten Worts (noch genügende Protokollierung bei Wiedereintritt);

  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93

    Hauptverhandlung - Psychopathologische Kriterien - Ausschluß - Öffentlichkeit -

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/95

    Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord - Strafzweck des

  • BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 06.04.1995 - 5 StR 106/95

    Rausch - Rauschzustand - Vollrausch - Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 15/95

    Steinwurf - Tötungsvorsatz - Totschlag - Mord - Mordmerkmal - Niedriger

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