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   BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95   

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https://dejure.org/1995,2833
BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95 (https://dejure.org/1995,2833)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - 5 StR 459/95 (https://dejure.org/1995,2833)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 (https://dejure.org/1995,2833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 335
  • StV 1996, 251
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95
    Das entbindet den Tatrichter aber nicht von der Aufgabe, Erwägungen darüber anzustellen, ob ein tatspezifisches Spurenbild, wie es hier beim Angeklagten vorgefunden wurde, von einer solchen Besonderheit ist, daß sein Vorkommen im Lebensbereich eines Unschuldigen auf einem ganz fernliegenden Zufall beruhen müßte (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiskraft 1, 2).

    Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGHR StPO § 261 Beweiskraft 1, 2) folgende Kriterien aufgestellt:.

  • BGH, 22.10.1993 - 2 StR 459/93

    Beweiswert von Textilfasern - Lückenhafte Beweiswürdigung - Besonderer Beweiswert

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95
    Das entbindet den Tatrichter aber nicht von der Aufgabe, Erwägungen darüber anzustellen, ob ein tatspezifisches Spurenbild, wie es hier beim Angeklagten vorgefunden wurde, von einer solchen Besonderheit ist, daß sein Vorkommen im Lebensbereich eines Unschuldigen auf einem ganz fernliegenden Zufall beruhen müßte (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiskraft 1, 2).

    Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGHR StPO § 261 Beweiskraft 1, 2) folgende Kriterien aufgestellt:.

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95
    Allerdings gibt es derzeit noch keine statistisch verläßlichen Aussagen über den Verbreitungsgrad von Fasern, so daß sich die Merkmalswahrscheinlichkeit nicht - wie etwa bei der DNA-Analyse (vgl. BGHSt 38, 320; BGH NStZ 1994, 554) - quantifizieren läßt.
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95
    Allerdings gibt es derzeit noch keine statistisch verläßlichen Aussagen über den Verbreitungsgrad von Fasern, so daß sich die Merkmalswahrscheinlichkeit nicht - wie etwa bei der DNA-Analyse (vgl. BGHSt 38, 320; BGH NStZ 1994, 554) - quantifizieren läßt.
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Die Ausführungen zu einem als Indiz herangezogenen Faserspurengutachten (UA 180) entsprechen ebenfalls nicht den Darstellungsanforderungen an ein derartiges Sachverständigengutachten (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 ? 5 StR 459/95, NStZ-RR 1996, 335, 336 mwN).
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Dieses wäre vielmehr mit der ihm zukommenden Ungewissheit in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGH StV 1996, 251 zu untersuchten Faserspuren).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23

    Revision gegen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auch das im Urteil als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten bei dem Tatgeschehen am 8. und 9. April 2020 herangezogene Ergebnis eines Faserspurengutachtens bedarf, damit es für das Revisionsgericht nachvollziehbar wird, gegebenenfalls näherer Ausführungen zu den vom Sachverständigen herangezogenen und bewerteten Anknüpfungs- und Befundtatsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19 Rn. 9 [insoweit in NStZ 2020, 609 nicht abgedruckt]; Urteil vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95, NStZ-RR 1996, 335, 336 mwN).
  • BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10

    Fasergutachten (Erörterungspflichten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Allerdings wären hinsichtlich des Faserspurengutachtens die hierfür geltenden Erörterungspflichten zu erfüllen gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 335, 336; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 261 Rdn. 11c m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96

    Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi

    Bei seiner Bewertung des Nachtatverhaltens hat der Tatrichter zum einen nicht erkennbar bedacht, daß den Bemühungen um ein erfundenes Alibi nur ein sehr begrenzter Beweiswert zukam (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - insoweit in StV 1996, 251 nicht abgedruckt); Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr. BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95] m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und

    In alledem findet sich auch noch die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82 - BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 330/95 - BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - jeweils m.N.) gebotene Gesamtwürdigung aller für und gegen die Schuld der Angeklagten sprechenden Umstände.
  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95

    Beweiswürdigung - Gravierende Fehlbewertung - Blutspur - Rechtsfehler

    Derart gravierende Fehlbewertungen der Beweiskraft von statistisch belegten Häufigkeitswerten begründen regelmäßig einen Rechtsfehler (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1996, 45, 46 [BVerfG 18.09.1995 - 2 BvR 103/92]; BGHSt 37, 157, 159; 38, 320, 322; BGH NStZ 1992, 601 und 1994, 554; BGH StV 1996, 251; vgl. auch BGHSt 41, 206, 214; BGH NStZ 1993, 395, 396; BGH StV 1994, 114).
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