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   BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06   

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https://dejure.org/2007,2330
BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06 (https://dejure.org/2007,2330)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2007 - 5 StR 461/06 (https://dejure.org/2007,2330)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06 (https://dejure.org/2007,2330)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 373 AO; § 370a AO; § 100a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 Satz 1, Abs. 7 AO; § 19 TabStG; Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a, Abs. 2, Art. 40, 38 ZK; § 46 StGB
    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel und Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tabaksteuer; Verbringer; Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung; Strafzumessung); Darlegungsanforderungen an die Rüge ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerschuldner i.S.d. Tabaksteuergesetzes (TabStG) im Fall des Verbringens einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware in das inländische Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken; Schmuggel als unselbstständige Qualifikation zum Grundtatbestand der Steuerhinterziehung; Begründung ...

  • Judicialis

    StPO § 100a; ; StPO § ... 154 Abs. 1; ; StPO § 154a; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; AO 1977 § 71; ; AO 1977 § 370 Abs. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 370 Abs. 3; ; AO 1977 § 370 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 4 Satz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 6 Satz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 7; ; AO 1977 § 373; ; AO 1977 § 373 Abs. 1; ; AO 1977 § 373 Abs. 2 Nr. 3; ; TabStG § 12 Abs. 1; ; TabStG § 19; ; TabStG § 19 Satz 2; ; TabStG § 21 Satz 1; ; UStG § 21 Abs. 2; ; StGB § 25 Abs. 1 zweite Variante; ; StGB § 27

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 § 373
    Steuerschuldner, Steuerhinterziehung und Schmuggel bei der Einfuhr von Zigaretten; "Beendigung" beim Schmuggel

  • rechtsportal.de

    AO § 370 § 373
    Steuerschuldner, Steuerhinterziehung und Schmuggel bei der Einfuhr von Zigaretten; "Beendigung" beim Schmuggel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 592
  • NStZ-RR 2008, 36
  • StV 2008, 65
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Wegen der Ähnlichkeit der Sachverhalte und der inneren Verzahnung der Regelungssysteme des Zollrechts und des Verbrauchsteuerrechts im europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. § 21 TabStG; Art. 5 Systemrichtlinie), die gemeinsam der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts dienen (vgl. Art. 14 EGV), liegt es nahe, in dem durch die System-, Struktur- und Steuersatzrichtlinien weitgehend harmonisierten Verbrauchsteuerrecht dieselben Maßstäbe anzulegen (vgl. BGHSt 48, 52, 63).

    Hierfür genügt auch ein Tatbeitrag, der erst im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung erbracht wird (BGH NStZ 1999, 609; vgl. auch BGHSt 48, 52, 56).

    Angesichts des Aufgabengebietes des Angeklagten S. bei der Organisation der Schmuggeltransporte und dessen Beteiligung an den Verkaufserlösen bedurfte es im Rahmen der Strafzumessung keiner ausdrücklichen Erörterung der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtlicher Folge jeder Steuerstraftat (vgl. BGHSt 48, 52, 76).

    Dies ist jedoch kein strafmildernder Gesichtspunkt, wenn die aus Drittländern eingeführte Tabakwaren - anders als bei der Ausfuhr in Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (vgl. dazu BGHSt 48, 52, 75 f.; 48, 108, 118 f.) - im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden sollen, ohne dass die hierfür erforderlichen Einfuhrabgaben entrichtet werden.

  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Sie genügt den vom Senat aufgestellten Grundsätzen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10; Jäger StraFo 2006, 477, 479 ff. m.N.).

    Dies ist jedoch kein strafmildernder Gesichtspunkt, wenn die aus Drittländern eingeführte Tabakwaren - anders als bei der Ausfuhr in Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (vgl. dazu BGHSt 48, 52, 75 f.; 48, 108, 118 f.) - im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden sollen, ohne dass die hierfür erforderlichen Einfuhrabgaben entrichtet werden.

  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06

    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Die fortlaufende Förderung der Schmuggeltaten durch den Angeklagten G stellt sich hier jedoch in einer Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu neun Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9).

    Zur Vereinfachung der Urteilsformel ändert daher der Senat den Schuldspruch entsprechend ab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06).

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Urteil vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-238/02 (V. ) und C-246/02 (J. ) zum Begriff des "Verbringens" in Art. 40, 38 i.V.m. Art. 202 ZK.

    Als Verbringer sieht der Gerichtshof bei einer Einfuhr mit einem Kraftfahrzeug denjenigen an, der bei der Einfuhr die Herrschaft über das Transportfahrzeug hat (EuGH wistra 2004, 376, 378; vgl. hierzu BGH aaO).

  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00

    Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Denn die "Schmuggeltat" ist erst dann beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist (BGH wistra 2000, 425; BGHSt 3, 40, 44).

    In der Regel wird der Schmuggel erst dann beendet sein, wenn das Schmuggelgut seinen Bestimmungsort erreicht hat (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06 und BGH wistra 2000, 425).

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    § 373 AO erfasst diese Verbrauchsteuer als Einfuhrabgabe nur dann, wenn die Zigaretten unmittelbar aus einem Nicht-Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, zur Veröffentlichung bestimmt).

    In der Regel wird der Schmuggel erst dann beendet sein, wenn das Schmuggelgut seinen Bestimmungsort erreicht hat (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06 und BGH wistra 2000, 425).

  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Solches liegt hier freilich nahe, denn für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).

    Hierfür genügt auch ein Tatbeitrag, der erst im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung erbracht wird (BGH NStZ 1999, 609; vgl. auch BGHSt 48, 52, 56).

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Denn die "Schmuggeltat" ist erst dann beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist (BGH wistra 2000, 425; BGHSt 3, 40, 44).

    Maßgeblich für die Beendigung des Schmuggels ist, ob die Schmuggelware die gefährliche Phase des Grenzübertritts passiert und der Schmuggler sein Unternehmen insgesamt erfolgreich abgeschlossen hat (BGHSt 3, 40, 44 f.).

  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Die fortlaufende Förderung der Schmuggeltaten durch den Angeklagten G stellt sich hier jedoch in einer Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu neun Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
    Auch etwaige den Angeklagten S. treffende ausländerrechtliche Folgen waren keine Umstände, die das Tatgericht bei der Strafzumessung zwingend hätte erörtern müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 6 und BGH NStZ-RR 2004, 11).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von Amts wegen

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05

    Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerhinterziehung);

  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung hinsichtlich des Strafklageverbrauchs

  • BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und

  • EuGH, 03.03.2005 - C-195/03

    Papismedov u.a. - Zollkodex der Gemeinschaften - Gestellung der Waren - Begriff -

  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 273/06

    Bildung einer kriminellen Vereinigung (Abgrenzung zur Bande)

  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06

    Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Untersuchungshaft (Frankreich; 1:1)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85

    Klassifizierung der Tat im Urteilstenor - Anführung der Tat in der entsprechenden

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    cc) Unabhängig davon käme eine strafmildernde Berücksichtigung einer möglichen Heranziehung gemäß § 71 AO allenfalls dann in Betracht, wenn der Angeklagte nach den maßgeblichen Umständen des Einzelfalls tatsächlich mit seiner Heranziehung "rechnen muss" (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01) und dies eine besondere Härte darstellen würde (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 521/14

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung durch Unterlassen: Täterstellung;

    Der Begriff des Verbringers i.S.v. § 19 Satz 2 TabStG aF ist in gleicher Weise auszulegen wie bei Art. 38 Abs. 1 ZK (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VII R 49/06, BFHE 218, 469; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590).

    Als Verbringer sind aber auch die Personen anzusehen, die kraft ihrer Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug haben, indem sie die Entscheidung zur Durchführung des Transports treffen oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, wistra 2007, 262).

  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    (1) Bereits zu der bis 31. März 2010 geltenden Vorgängerregelung des § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG in § 19 Satz 2 TabStG aF hat der Senat entschieden (BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - 1 StR 635/09 Rn. 7 ff. mwN), dass nur derjenige Besitz an Tabakwaren die Steuerschuldnerschaft begründet, der erlangt wurde, bevor der Verbringungs- bzw. Versendungsvorgang beendet ist, bevor also die Tabakwaren in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen' sind (vgl. auch BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51 Rn. 31, BGHSt 3, 40, 44 und vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06 Rn. 40 mwN; Middendorp, ZfZ 2011, 197, 202 f. mwN; Höll, PStR 2011, 50; Leplow, wistra 2014, 421, 423).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    b) Soweit das Landgericht die Unterstützung der einzelnen "Soldaten" durch den Angeklagten O. auch dann als einheitliche Beihilfe zu den Steuerhinterziehungen des jeweiligen "Soldaten" angesehen hat, wenn er mehrere Unterstützungsleistungen erbracht hat, die unterschiedlichen Hinterziehungstaten hätten zugeordnet werden können, beschwert dies den Angeklagten O. ebenfalls nicht (zu den Konkurrenzen bei Beihilfe zu Steuerstraftaten vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, wistra 2007, 262).
  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft;

    Beendigung in diesem Sinne ist - ebenso wie z.B. bei der Einfuhr i.S.v. § 21 Satz 1 TabStG - dann gegeben, wenn die Tabakwaren in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" sind (vgl. insoweit für Fälle der Einfuhr BGHSt 3, 40, 44; BGH wistra 2007, 262; 2000, 425).
  • BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16

    Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft:

    So wird als Verbringer auch angesehen, wer kraft seiner Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug hat, indem er die Entscheidung zur Durchführung des Transports trifft oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74).
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08

    Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch

    Zwar liegt grundsätzlich Tatmehrheit nach § 53 StGB vor, wenn mit mehreren Hilfeleistungen viele selbstständige Taten gefördert werden (BGH, wistra 2007, 262, 276).

    Dies gilt aber dann nicht mehr, wenn - wie hier - bei einer Gesamtschau die Hilfeleistungen die Haupttaten "fortlaufend" absichern sollen und sich nicht mehr einer konkreten Haupttat zuordnen lassen (BGH, wistra 2007, 262, 267).

  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)

    Der Angeklagte ist mittelbarer Täter dieser Steuerhinterziehung (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB), weil er sich zur Tatbegehung der von ihm über den wahren Containerinhalt getäuschten Mitarbeiter der Spedition als vorsatzlose Werkzeuge bediente (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, Abschnitt II.2.b, wistra 2007, 262, 265; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 2002 - 5 StR 127/02, BGHSt 48, 108, Rn. 8).

    Nach dieser Rechtsprechung wird als Verbringer auch angesehen, wer kraft seiner Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug hat, indem er die Entscheidung zur Durchführung des Transports trifft oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 1 StR 451/16, NStZ 2018, 544 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, wistra 2007, 262, 264).

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen

    Der Betroffene hat durchaus die Möglichkeit, unverzüglich eine Finanzbehörde aufzusuchen (vgl. zur Anwendbarkeit der Norm in vergleichbaren Fällen BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06 -, NJW 2007, S. 1294; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06 -, NStZ 2007, S. 592; BGH, Beschluss vom 28. August 2008 - 1 StR 443/08 -, wistra 2008, S. 470; zustimmend Weidemann, ZfZ 2008, S. 97 [100]).
  • FG Hamburg, 24.05.2011 - 4 K 30/11

    Tabaksteuerrecht: Tabaksteuerentstehung nach § 19 TabStG

    Bei der Auslegung dieser Tatbestandsmerkmale ist die Richtlinie Nr. 92/12/EWG des Rates vom 25.2.1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. Nr. 76/1, im Folgenden: Systemrichtlinie) zu beachten, denn das deutsche Tabaksteuerrecht beruht auf dieser Richtlinie (vgl. BGH, Beschluss vom 1.2.2007, 5 StR 372/06; BGH, Urteil vom 14.3.2007, 5 StR 461/06).

    Angesichts der Ähnlichkeit der Sachverhalte und der inneren Verzahnung der Regelungssysteme des Zollrechts und des Verbrauchsteuerrechts im Unionsrecht liegt es nahe, in dem durch die System-, Struktur- und Steuersatzrichtlinie weitgehend harmonisierten Verbrauchsteuerrecht dieselben Maßstäbe anzulegen (BGH, Urteil vom 14.3.2007, 5 StR 461/06).

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Kaffeesteuer: Steueranmeldung durch den

  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07

    Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids

  • FG München, 15.09.2023 - 14 K 2480/22

    Kaffeesteuer

  • FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07

    Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit

  • FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08

    Einfuhrumsatzsteuer bei illegal aus einem Drittland über Polen nach Deutschland

  • FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12

    Steuerschuldnerschaft bei im Lkw versteckten Zigaretten

  • LG Bochum, 19.12.2018 - 5 KLs 36/18
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2007 - 5 StR 461/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7689
BGH, 20.06.2007 - 5 StR 461/06 (1) (https://dejure.org/2007,7689)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - 5 StR 461/06 (1) (https://dejure.org/2007,7689)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 5 StR 461/06 (1) (https://dejure.org/2007,7689)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 42 Abs. 1 RVG
    Unbegründeter Antrag auf eine Pauschgebühr für das Revisionsverfahren (Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren; Unterschiede zwischen Wahlverteidigern und Pflichtverteidigern)

  • Burhoff online

    § 42 RVG
    Pauschgebühr; Wahlverteidiger; besonderer Umfang; Zumutbarkeitit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2007 - 3 StR 486/06

    Pauschgebühr (Wahlverteidiger; Unzumutbarkeit der Vergütung innerhalb der

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 5 StR 461/06
    Da ein Wahlverteidiger, anders als ein gerichtlich bestellter Verteidiger, Betragsrahmengebühren erhält, innerhalb derer unterschiedliche Umstände weitgehend berücksichtigt werden können, ist wesentlich seltener als bei der Vorschrift für die Pflichtverteidigervergütung (§ 51 RVG) Unzumutbarkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 RVG anzunehmen (BGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 3 StR 486/06 m.N.).
  • BGH, 02.04.2007 - 1 StR 579/05

    Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr (Unzumutbarkeit)

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 5 StR 461/06
    Dabei bestimmt sich die Zumutbarkeit der gesetzlich vorgesehenen Gebühren vor allem nach der vom Antragsteller selbst entfalteten Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2007 - 1 StR 579/05).
  • KG, 02.07.2009 - 1 ARs 21/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Feststellung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit des

    Die Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 RVG ist daher auf seltene Fälle beschränkt (vgl. BGH JB 2007, 531; BGH, Beschluß vom 20. Juni 2007 - 5 StR 461/06 - AnwK-RVG/N. Schneider 3. Aufl., Rdn. 14 zu § 42; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 18. Aufl., Rdn. 8 zu § 42), in denen selbst die gesetzlichen Höchstbeträge nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Rechtsanwalts für ihn noch zumutbar zu honorieren.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2007 - 5 StR 461/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,38207
BGH, 19.12.2007 - 5 StR 461/06 (https://dejure.org/2007,38207)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 StR 461/06 (https://dejure.org/2007,38207)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 461/06 (https://dejure.org/2007,38207)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10

    Zuständigkeit für die Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit während

    Zur Festsetzung einer Pauschvergütung anstelle der gesetzlich bestimmten Verfahrensgebühr ist der Bundesgerichtshof allerdings nicht befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 461/06, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68 -, BGHSt 23, 324).
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