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   BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03   

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https://dejure.org/2003,3448
BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03 (https://dejure.org/2003,3448)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2003 - 5 StR 462/03 (https://dejure.org/2003,3448)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 (https://dejure.org/2003,3448)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 274 Satz 1 StPO
    Verlesung des Anklagesatzes; Beweiskraft des Protokolls (wesentliche Förmlichkeit; Entfallen der Beweiskraft im Ausnahmefall bei inhaltlichen Mängeln des Protokolls; Lückenhaftigkeit; freibeweisliche Klärung in diesem Fall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 451
  • StV 2004, 297
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03
    Die Beweiskraft des Protokolls kann jedoch entfallen, wenn es an bestimmten inhaltlichen Mängeln leidet, wozu auch unerklärliche Auslassungen (Lücken) gehören (BGH NJW 2001, 3794, 3795 m.w.N.).

    Die danach mögliche freibeweisliche Klärung des wirklichen Verfahrensablaufs (vgl. BGH NJW 2001, 3794, 3796) hat nach Würdigung der dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden Richters und der Urkundsbeamtin vom 1. Juli 2003 (Bl. 900 SA) ergeben, daß der Anklagesatz vor der erteilten Belehrung über die Aussagefreiheit verlesen wurde.

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90

    Der Angeklagte wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03
    Zwar handelt es sich bei der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO um eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens, deren Einhaltung nach § 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6; BGH NStZ 1995, 200, 201; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 274 Rdn. 14).

    Die in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6 und NStZ 1995, 200 f. veröffentlichten Entscheidungen des 1. Strafsenats stehen nicht entgegen.

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03
    Zwar handelt es sich bei der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO um eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens, deren Einhaltung nach § 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6; BGH NStZ 1995, 200, 201; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 274 Rdn. 14).

    Die in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6 und NStZ 1995, 200 f. veröffentlichten Entscheidungen des 1. Strafsenats stehen nicht entgegen.

  • BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99

    Namensverwechselung; Veidigter Dolmetscher; Protokollberichtigung

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03
    Auf die Frage der Zulässigkeit von Verfahrensrügen mit wahrheitswidrigem Sachvortrag (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21 und 22) und die nach Eingang der Revisionsbegründung vorgenommene - bedenkliche - Protokollberichtigung (vgl. BGH NJW aaO) kommt es nicht an.
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99

    Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03
    Auf die Frage der Zulässigkeit von Verfahrensrügen mit wahrheitswidrigem Sachvortrag (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21 und 22) und die nach Eingang der Revisionsbegründung vorgenommene - bedenkliche - Protokollberichtigung (vgl. BGH NJW aaO) kommt es nicht an.
  • BGH, 03.05.2006 - 4 ARs 3/06

    Anfrageverfahren zur Rügeverkümmerung (Erheblichkeit einer Protokollberichtigung

    Soweit Unzuträglichkeiten aufgetreten sind, wurden diese durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - etwa durch die Möglichkeit zur Ergänzung der Sitzungsniederschrift im Wege des Freibeweises bei offensichtlichen Mängeln, der Unklarheit, Lückenhaftigkeit oder Widersprüchlichkeit des Protokolls (vgl. etwa BGH StV 2004, 297, 298 (angebliche Nichtverlesung des Anklagesatzes)) - zufrieden stellend gelöst.
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Aus diesen grundlegenden Erwägungen hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar nicht den Schluss gezogen, dass aus der Lückenhaftigkeit des Protokolls dessen teilweise gegebene Unverbindlichkeit - mit der Folge möglichen Freibeweisverfahrens über den Verfahrensablauf unter geringeren Anforderungen als im die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren (vgl. BGH StV 2004, 297, 298 m. w. N.) - nicht weiter gefolgert werden könne (vgl. BGH GS aaO S. 313 f. Tz. 56; BGH wistra 2010, 31, 32 und BGH, Beschluss vom 11. November 2009 - 5 StR 460/08 Tz. 6; vgl. auch BVerfG NJW 2009, 1469, 1471 f.).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 158/10

    Fehlende Verlesung der Anklage (negative Beweiskraft des

    Neben einer ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs allein unter Berücksichtigung abgegebener dienstlicher Erklärungen und damit unter geringeren Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren nach erhobener Verfahrensrüge und zum Nachteil des Angeklagten nicht in Betracht (BGHSt 51, 316 f.; vgl. BGH, NStZ 2005, 281, 282; StV 2004, 297; NStZ 2000, 47; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils mwN).
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