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   BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18   

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https://dejure.org/2019,2158
BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18 (https://dejure.org/2019,2158)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2019 - 5 StR 466/18 (https://dejure.org/2019,2158)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 5 StR 466/18 (https://dejure.org/2019,2158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit der Tat; aggressives Verhalten gegenüber erfahrenem Personal; Pfefferspray; wirksame Verteidigungsmöglichkeit; Selbstgefährdung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 21 StGB in einem Fall der verminderten Einsichtsfähigkeit; Absehen von einer Unterbringung nach § 63 StGB aufgrund des Nichtvorliegens einer erheblichen Tat im Sinne von § 63 S. 1 StGB; Bestehen einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades bzgl. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 ; StGB § 63 S. 1
    Erfüllung der Voraussetzungen des § 21 StGB in einem Fall der verminderten Einsichtsfähigkeit; Absehen von einer Unterbringung nach § 63 StGB aufgrund des Nichtvorliegens einer erheblichen Tat im Sinne von § 63 S. 1 StGB ; Bestehen einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades bzgl. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
    Auch bei der Gewichtung von Bedrohungen und einfachen körperlichen Attacken gegen Polizeibeamte ist in den Blick zu nehmen, dass Angriffe gegen Personen, die professionell mit derartigen Konfliktsituationen umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, möglicherweise weniger gefährlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16, NStZ-RR 2017, 308, 309 mwN).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
    b) Bezüglich der Gefährlichkeitsprognose wird zu bedenken sein, dass der Einsatz eines Pfeffersprays gegenüber Menschen in aller Regel eine erhebliche Tat im Sinne von § 63 Satz 1 StGB darstellt (vgl. näher BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
    Bei geringfügigeren Übergriffen innerhalb einer Betreuungseinrichtung stellt der Bundesgerichtshof zwar darauf ab, dass im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose aggressives Verhalten gegenüber damit erfahrenem Personal nicht ohne weiteres dem Verhalten in Freiheit gleichgestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
    Die an sich rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen können nicht bestehen bleiben, weil sie den Beschuldigten belasten und er sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifen konnte (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 357).
  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 143/15

    Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit (Fehlen der Einsicht; Vorwerfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
    Die Voraussetzungen des § 21 StGB sind in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann zu bejahen, wenn die Einsicht gefehlt hat und dies dem Täter vorzuwerfen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 3 StR 143/15 mwN).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
    Das Sicherungsverfahren ist nach Wortlaut und Sinn des § 413 StPO für lediglich vermindert Schuldfähige nicht vorgesehen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 136).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
    Schließlich ist zu beachten, dass die vom Sachverständigen und der Strafkammer als eher für wahrscheinlich gehaltene Eigengefährdung durchaus auch mit einer erheblichen Fremdgefährdung einhergehen kann, selbst wenn ein nicht schuldfähig Handelnder mögliche Folgen für Dritte ausblendet (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105).
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    ee) Die Feststellungen zum Tatgeschehen können infolge der Mängel der Beweiswürdigung nicht bestehen bleiben; zudem konnten die Angeklagten sie mangels Beschwer nicht anfechten (vgl. BGH, Urteile vom 9. Januar 2019 - 5 StR 466/18; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18, und vom 5. Februar 2020 - 5 StR 390/19).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Denn ein solcher ist grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium nach Eröffnung des Hauptverfahrens und auch noch nach Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht möglich (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 19. Januar 2019 - 5 StR 466/18).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 495/18

    Zum Erfordernis erheblicher Straftaten bei der Anordnung der Unterbringung in

    Auch die an sich rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen können nicht bestehen bleiben, da der Angeklagte das Urteil, obwohl die Begehung rechtswidriger Taten durch ihn festgestellt ist, mangels Beschwer nicht hätte anfechten können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99; vom 9. Januar 2019 - 5 StR 466/18).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 325/19

    Keine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus allein

    Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss es darüber befinden, ob diese das Fehlen der Unrechtseinsicht bei der Tat zur Folge hatte oder nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12, juris; vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246 f.; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.; vom 9. Januar 2019 - 5 StR 466/18, juris, jeweils mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 210/19

    Durchgreifende Rechtsfehler bei der Prüfung der Schuldfähigkeit (Auswirkung der

    Abgesehen davon, dass mangels Alkoholisierung für die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ein tragfähiger Anknüpfungspunkt nicht deutlich wird, hat das Landgericht damit aber insoweit auch ersichtlich nicht bedacht, dass eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung ist, wenn sie zur Aufhebung der Einsichtsfähigkeit führt; hat der Angeklagte hingegen trotz seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit während der Begehung das Unrecht seiner Tat erkannt, wird seine Schuld nicht gemindert (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 19. Januar 2019 - 5 StR 466/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 464/22

    Tätlicher Angriff auf Polizisten als erhebliche Anlasstat bei der Anordnung der

    Zwar ist bei der Gewichtung von Bedrohungen und einfachen körperlichen Attacken gegen Polizeibeamte in den Blick zu nehmen, dass diese darin ausgebildet sind, professionell mit Konfliktsituationen umzugehen, und zumeist über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Januar 2019 - 5 StR 466/18).
  • BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19

    Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden

    Die Verminderung des Urteils- bzw. Kritikvermögens lässt nämlich nicht den Rückschluss zu, dass daraus - strafrechtlich relevant - das Fehlen der Einsicht zu folgern ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2019 - 5 StR 466/18, juris Rn. 10 mwN); einen solchen Schluss hat die Strafkammer auch ersichtlich nicht gezogen.
  • LG Berlin, 11.04.2019 - 511 KLs 5/18

    Unterbringung eines paranoid Schizophrenen bei fortwährend schweren

    Zu berücksichtigen war zudem, dass aggressive Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung auch deshalb nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter außerhalb einer solchen begeht (vgl. BGH Beschl. v. 22. Februar 2011 - 4 StR· 635/10 bei juris Rdn. 13; Urt. v. 9. Januar 2_019 - 5 StR 466/18 -) .
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