Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1990

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91   

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https://dejure.org/1991,3302
BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91 (https://dejure.org/1991,3302)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1991 - 5 StR 569/91 (https://dejure.org/1991,3302)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 569/91 (https://dejure.org/1991,3302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch das Revisionsgericht - Bindungwirkung von Feststellungen des früheren Urteils - Bedürfnis einer erneuten Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1993, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1975 - 5 StR 500/75

    Fehlende Angabe eines Strafmaßes im Urteil - Zurückweisung zur Verhängung der

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Die Ausschließung erheblich verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB ist damit nicht zu vereinbaren (BGHSt 37, 231).
  • BGH, 09.07.1991 - 4 StR 291/91

    Revision - Verhängung - Höchststrafe

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen.
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen.
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91

    Tateinheit - Entschluß des Täters - Fortsetzungstat - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen.
  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80

    Strafbarkeit wegen Betruges und Untreue - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 245/87

    Revision - Strafausspruch - Bindung an Feststellungen - Sachverhaltsaufklärung -

    Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
    Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90   

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https://dejure.org/1990,7791
BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90 (https://dejure.org/1990,7791)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1990 - 5 StR 467/90 (https://dejure.org/1990,7791)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90 (https://dejure.org/1990,7791)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1991, 106
  • StV 1991, 106 LS
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.08.1982 - 5 StR 157/82

    Mindestfeststellungen des Tatrichters bezüglich des Tatvorsatzes - Minder

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
    Maßgebend hierfür ist nicht, ob sich die Tat als "Spontantat" darstellt; vielmehr kommt es darauf an, ob der durch die Kränkung hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; Senat, Urteil vom 31.8. 1982 - 5 StR 157/82).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
    Sie sind von der Aufhebung des Strafausspruchs auch insoweit nicht berührt worden, als es sich um doppelrelevante Feststellungen handelt, die zugleich für den Strafausspruch Bedeutung haben (BGHSt 24, 274 f; 30, 340, 343 f).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
    Sie sind von der Aufhebung des Strafausspruchs auch insoweit nicht berührt worden, als es sich um doppelrelevante Feststellungen handelt, die zugleich für den Strafausspruch Bedeutung haben (BGHSt 24, 274 f; 30, 340, 343 f).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11

    Totschlag (minder schwerer Fall: Hingerissenwerden, Zorn, Spontantat);

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10).
  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 21/22

    Minder schwerer Fall des Totschlags

    Der Täter muss nämlich durch die körperliche Misshandlung nicht in einen Affekt im Sinne der §§ 20, 21 StGB versetzt werden (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90 Rn. 5; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 213 Rn. 9a).
  • BGH, 08.02.2011 - 3 StR 17/11

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; beendeter Versuch; korrigierter

    Denn entscheidend kommt es darauf an, ob der Täter die Tat unter dem beherrschenden Einfluss einer anhaltenden Erregung über die Provokation beging, die nicht die Erheblichkeit des § 21 StGB erreichen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 1. Alt. Hingerissen 1; Fischer, aaO, § 213 Rn. 9a).
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