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   BGH, 19.07.1983 - 5 StR 472/83   

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https://dejure.org/1983,2674
BGH, 19.07.1983 - 5 StR 472/83 (https://dejure.org/1983,2674)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1983 - 5 StR 472/83 (https://dejure.org/1983,2674)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 5 StR 472/83 (https://dejure.org/1983,2674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger und ernsthafter Bemühung zur Verhinderung der Vollendung der Tat - Ausschluss des strafbefreienden Rücktritts aufgrund des anfänglichen Fliehens der Angeklagten - Ergreifen von blutstillenden Maßnahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 413
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1981 - 2 StR 357/81

    Rücktritt vom beendeten Versuch - Strafbefreiende Wirkung - Freiwillige

    Auszug aus BGH, 19.07.1983 - 5 StR 472/83
    Ein strafbefreiender Rücktritt scheidet nicht deshalb aus, weil die Angeklagte zunächst geflüchtet war, also keinen Verhinderungswillen gehabt hatte (vgl. BGH NStZ 1981, 388 = BGH bei Holtz MDR 1981, 980).
  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Gelingt es dem Täter, die Vollendung der Tat zu verhindern, kommt es nicht darauf an, wann er sich zur Rettung des Opfers entschloß, was er in der Zwischenzeit tat oder unterließ und welche Vorstellungen oder Beweggründe insbesondere dafür maßgeblich waren, daß er zunächst keine Rettungsmaßnahmen ergriff (BGH NStZ 1981, 388; vgl. auch StV 1983, 413; BGHR § 24 Abs. 1. S. 1 Freiwilligkeit 14).
  • BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98

    Brandstiftung; Tätige Reue; Rücktritt vom Versuch

    Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).
  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag, eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, beendeter 1 und 5; BGH NJW 1985, 813 ff; BGH NStZ 1986, 214; BGH Strafverteidiger 1981, 514, 515; BGH Strafverteidiger 1983, 413; BGH NStZ 1981, 388; BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98

    Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom

    Ohne Belang ist auch, daß der Täter - wie hier - zunächst nicht rettungswillig war, sich gar zunächst vom Tatort entfernt hat (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1; BGH StV 1983, 413; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 5 StR 366/93 - vgl. auch BGH NStZ 1981, 388), daß er zunächst sogar hilfsbereite Dritte von der Rettung abgehalten hat (BGH StV 1994, 304).
  • BGH, 10.09.1991 - 1 StR 401/91

    Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Entdeckung der Tat

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend darlegt, steht der Umstand, daß die Tat in Gegenwart von Zeugen begangen wurde, also entdeckt war, als der Angeklagte einen Rettungswagen herbeirief, der Annahme nicht entgegen, er habe bei seinem Bemühen um Erfolgsabwendung freiwillig gehandelt (vgl. BGH, Urt. vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724 sowie StV 1983, 413).
  • BGH, 21.10.2002 - 5 ARs 33/02

    Anfragebeschluss; strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten

    Der Senat stimmt dem im Tenor des Anfragebeschlusses genannten Rechtssatz zu (vgl. auch Beschluß des Senates vom 19. Juli 1983 - 5 StR 472/83, StV 1983, 413).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91

    Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des

    Letzteres hindert strafbefreienden Rücktritt freilich so wenig wie der Umstand, daß der Angeklagte zunächst weggegangen war (vgl. BGH NStZ 1981, 388; BGH StV 1983, 413; BGH, Beschl. vom 13. Juli 1977 - 3 StR 237/77).
  • BGH, 17.07.1985 - 2 StR 281/85

    Falsche Versicherung an Eides Statt wegen Gesellschaftsanteil und

    Hätte der Angeklagte seine Angaben dagegen erst am 24. August 1979 richtiggestellt, nachdem die Tat wegen des Schreibens von Rechtsanwalt Z. bereits entdeckt war, wäre für die Freiwilligkeit des Rücktritts entscheidend, ob der Angeklagte von der Aufdeckung der Tat Kenntnis hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH, Strafverteidiger 1983, 413; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl., § 24 Rdn. 13).
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