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   BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90   

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BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90 (https://dejure.org/1990,1380)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1990 - 5 StR 480/90 (https://dejure.org/1990,1380)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 (https://dejure.org/1990,1380)
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Schüsse auf Polizist

§ 24 StGB, dolus eventualis, Erreichung des außertatbestandlichen Handlungsziels, 'neuer, anders motivierter Tatentschluß' (überholt durch "Denkzettel"-Entscheidung);

§ 211 StGB, zur Annahme von Habgier bei mitbestimmendem Fluchtwillen, "Gesamtbetrachtung"

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des Rücktritts vom Versuch, wennder Täter sein außertatbestandliches Ziel bereits erreicht hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 1
    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücktritt vom Versuch - Bedingter Vorsatz - Weitere Ausführungshandlungen - Bloßes Abstandnehmen - Außertatbestandliches Ziel - Tatbestandsmäßiges Handeln - Neuer Tatentschluß - Natürliche Handlungseinheit

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1189
  • MDR 1991, 266
  • NStZ 1991, 127
  • StV 1991, 207
  • JR 1991, 158
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89

    Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
    Der 1. Strafsenat des BGH hat dies in dem Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30, 31 = DRsp III (310) 174 c-d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) in Ergänzung seines Beschlusses vom 11. Juli 1989 = 1 StR 241/89 (BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch unbeendeter 20) für den Fall "optimaler Zielerreichung" erwogen.
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

    Auszug aus BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
    Der 2. Strafsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 20. September 1989 (NStZ 1990, 77, 78 = DRsp III (310) 178 d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) einen "honorierbaren Verzicht" auf Tatbestandsverwirklichung für einen Täter verneint, der "nach Erreichung seines Handlungszieles nicht aufgrund eines neuen Entschlusses eine neue Gefährdung des Rechtsgutes anstrebt".
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 241/89

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anwendung der Alternativen

    Auszug aus BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
    Der 1. Strafsenat des BGH hat dies in dem Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30, 31 = DRsp III (310) 174 c-d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) in Ergänzung seines Beschlusses vom 11. Juli 1989 = 1 StR 241/89 (BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch unbeendeter 20) für den Fall "optimaler Zielerreichung" erwogen.
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Die Entscheidung dieser Frage ist auch über den vorliegenden Fall hinaus bedeutsam, weil solche Fallgestaltungen, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23 m.w.N.), in der Praxis der Strafgerichte häufiger zu erwägen sind.

    Die Frage ist auch klärungsbedürftig, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - mit allerdings nicht einheitlicher Begründung - wiederholt erwogen worden ist, daß strafbefreiender Rücktritt in solchen Fällen ausgeschlossen sein könne (Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 561/86 = BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4; Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 251/89 = BGHR aaO 7; Beschluß vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 = BGHR aaO Versuch, unbeendeter 23; Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).

    e) Der 5. Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 - (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23) darauf hingewiesen, daß strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten, nicht fehlgeschlagenen Versuch nicht mit der Begründung verneint werden könne, der Täter habe seine außertatbestandlichen Ziele erreicht oder sein Verzicht zum Weiterhandeln sei nicht honorierbar.

  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Eine andere Bewertung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann geboten, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, aaO S. 245; Beschlüsse vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NStZ 1991, 127; vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166; Urteile vom 1. August 1978 - 5 StR 302/78, GA 1979, 108; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, DRiZ 1978, 216; vgl. Schneider aaO Rn. 225; Rissing-van Saan/Zimmermann aaO).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Ein Täter, der sich jedoch "nur" der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täter" zudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 = NJW 1991, 1189 mwN).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB verneint worden, wenn der Täter tötete, "nur" um flüchten zu können (vgl. BGH GA 1979, 108; BGH NStZ 1985, 166; BGH NJW 1991, 1189 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Somit hätte die Habgier für die Angeklagten mitbestimmend sein können, sich mit der Tötung des Geschädigten den noch gefährdeten Besitz an der Beute endgültig zu sichern (BGH NStE 1988, Nr. 18; BGH NJW 1991, 1189; Tröndle/Fischer aa0 Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Ein Täter, der sich in erster Linie der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täterschaft" zudecken (BGH NJW 1991, 1189 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat

    Ein Täter, der sich in erster Linie der Festnahme entziehen will, will "weder Tat noch Täterschaft' zudecken (BGH, Beschluss vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NJW 1991, 1189 mwN).
  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

    Zuletzt war eine Erörterung des Rücktritts auch nicht deshalb entbehrlich, weil dem Beschuldigten sein außertatbestandliches Handlungsziel, die Verhinderung zukünftigen ruhestörenden Lärms durch den Zeugen L., möglicherweise schon erreicht schien, denn dies würde einen strafbefreienden Rücktritt nicht ausschließen (vgl. BGHSt 39, 221, 231; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auf die - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht abschliessend geklärte - Frage eines möglichen Rücktritts des Täters trotz vollständiger Erreichung seines außerhalb des Tötungserfolgs liegenden Ziels (vgl. hierzu zusammenfassend BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 23 m.w.Nachw.) kommt es daher hier nicht an.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Senatsmeinung entgegenstehende Auffassungen vertreten, nötigen zwar nicht dazu, die Sache gemäß § 132 Abs. 2 GVG dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen, weil sich diese entgegenstehenden Auffassungen durchweg in nicht tragenden Erwägungen finden (Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 561/86 = BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4; Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 251/89 = BGHR a.a.O. 7; Beschluß vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90 = BGHR a.a.O. Versuch, unbeendeter 23).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

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