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   BGH, 07.02.1961 - 5 StR 483/60   

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https://dejure.org/1961,5747
BGH, 07.02.1961 - 5 StR 483/60 (https://dejure.org/1961,5747)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1961 - 5 StR 483/60 (https://dejure.org/1961,5747)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - 5 StR 483/60 (https://dejure.org/1961,5747)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 483/60
    Daß der Befehl eines Vorgesetzten zwar grundsätzlich, aber nicht ausnahmslos die ihn ausführende Amtshandlung des Untergebenen rechtmäßig macht, hat der Bundesgerichtshof in der von der Strafkammer angeführten Entscheidung (BGHSt 4, 161, 162) [BGH 31.03.1953 - 1 StR 670/52] bereits ausgesprochen.

    Das meint auch offenbar die Strafkammer, wenn sie unter Berufung auf BGHSt 4, 161, 163 [BGH 31.03.1953 - 1 StR 670/52], ausführt, daß ein beachtlicher Verbotsirrtum nicht in Betracht komme.

  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 5 StR 483/60
    Darauf, ob sich die Angeklagten in einem Verbotsirrtum befunden haben, kommt es nicht an, Auch bei Vergehen nach §§ 113 ff StGB ist die Beachtung eines Verbotsirrtums nicht schlechthin ausgeschlossen (BGHSt 4, 1 ff [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52]).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 1961 (5 StR 483/60) betrifft die Zuständigkeit der allgemeinen Polizei auf den ... S-Bahnhöfen, also einen hier nicht vergleichbaren Sonderfall.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 55, 161, 166; 72, 300) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 161, 163; NJW 1954, 200; VRS 19, 188, 190; Urt.v. 7. Februar 1961 - 5 StR 483/60), der sich die Strafkammer angeschlossen hat, ist die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung kein Tatbestandsmerkmal des § 113 StGB, sondern eine Bedingung der Strafbarkeit, auf die sich der Tätervorsatz nicht zu erstrecken braucht und ein rechtserheblicher Irrtum (Tatbestands- wie Verbotsirrtum) des Täters nicht erstrecken kann.

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