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BGH, 12.02.2003 - 5 StR 491/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB
(Schwere) Brandstiftung (Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schuldspruchänderung durch Revisionsgericht; Wirksame Verteidigung; Kenntnis von Möglichkeit einer Verurteilung wegen geringerem Schuldvorwurf; Aufhebung der Einsatzstrafe und der Gesamtstrafe; Auswirkung auf verhängte Einzelstrafen ; Brandstiftung an Pension ; Zeitweise ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 308 Abs. 1; ; StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306b Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 306a Abs. 1 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306a Abs. 1 Nr. 3
Wohnhaus im Umbau als dem Aufenthalt von Menschen dienendes Gebäude - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86
Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen
Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 5 StR 491/02
Das neue Tatgericht hat daher die Einzelstrafzumessung für den geänderten Schuldspruch und die Gesamtstrafbestimmung allein auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen vorzunehmen und darf hierfür darüber hinaus allenfalls ergänzende, ihnen nicht widersprechende Feststellungen treffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).