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   BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71   

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https://dejure.org/1971,4530
BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71 (https://dejure.org/1971,4530)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1971 - 5 StR 492/71 (https://dejure.org/1971,4530)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1971 - 5 StR 492/71 (https://dejure.org/1971,4530)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht - Verfahrensrechtliche Bindung an eine vorangegangene Aussageverweigerung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71
    Die - möglicherweise gestellte - Frage, ob die jugendliche Zeugin es nicht wage, in Gegenwart ihres Stiefvaters auszusagen, war jedenfalls nicht auf eine unzulässige Motiverforschung gerichtet (BGHSt 22, 18, 21) [BGH 06.12.1967 - 2 StR 616/67].
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71
    Der Bundesgerichtshof setzt diese Anwendungsmöglichkeit des § 247 StPO voraus, indem er es für zulässig halt, die Zeugenvernehmung "in einer Art und Weise durchzuführen, die jedes Zusammentreffen mit dem Angeklagten vermeidet" (BGHSt 22, 289, 296 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 5 StR 690/68 vom 28. Januar 1969 = GA 1970, 111).
  • BGH, 28.01.1969 - 5 StR 690/68

    Anwesenheit des Angeklagten bei der Vernehmung eines Zeugen - Gefahr eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71
    Der Bundesgerichtshof setzt diese Anwendungsmöglichkeit des § 247 StPO voraus, indem er es für zulässig halt, die Zeugenvernehmung "in einer Art und Weise durchzuführen, die jedes Zusammentreffen mit dem Angeklagten vermeidet" (BGHSt 22, 289, 296 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 5 StR 690/68 vom 28. Januar 1969 = GA 1970, 111).
  • RG, 27.03.1905 - 312/05

    Darf in der Hauptverhandlung die Entfernung des Angeklagten aus dem

    Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71
    Das hat bereits das Reichsgericht (RGSt 38, 10) überzeugend dargetan.
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 99/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung der

    Denn die Belehrung nach § 57 StPO steht - sofern sie nicht sogar als dem Vernehmungsbegriff im Sinne des § 247 StPO zugehörig anzusehen ist - jedenfalls in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Vernehmung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1971 - 5 StR 492/71, bei Dallinger, MDR 1972, 199; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 1 StR 247/95, Rn. 2 (jeweils für Belehrungen nach § 52 StPO); Becker in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 34; Frister in SK-StPO, 5. Aufl., § 247 Rn. 28; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 247 Rn. 6).
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