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   BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91   

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https://dejure.org/1991,5619
BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91 (https://dejure.org/1991,5619)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1991 - 5 StR 492/91 (https://dejure.org/1991,5619)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91 (https://dejure.org/1991,5619)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Lange zurückliegender Unfall des Täters als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Heranziehung eigener Sachkunde des Richters zur Beurteilung der Schuldfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 229
  • NStZ 1992, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1987 - 4 StR 118/87

    Aufhebung von Strafausspruch und Schuldausspruch wegen Verdacht auf

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 04.04.1989 - 5 StR 102/89

    Aufhebung eines Urteils wegen falscher Entscheidung über die Hinzuziehung eines

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 305/87

    Revisionsrechtliche Überprüfung zum Einfluss einer intelektuellen Minderbegabung

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Im übrigen greift § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ein (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; Senat, Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - 5 StR 174/89 - und vom 7. Januar 1986 - 5 StR 789/85 -).".
  • BGH, 07.01.1986 - 5 StR 789/85

    Verfall einer Raubbeute bei Bestehen von Schadensersatzansprüche der Geschädigten

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Im übrigen greift § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ein (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; Senat, Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - 5 StR 174/89 - und vom 7. Januar 1986 - 5 StR 789/85 -).".
  • BGH, 09.05.1989 - 5 StR 174/89

    Wegfall einer Einziehung

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Im übrigen greift § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ein (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; Senat, Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - 5 StR 174/89 - und vom 7. Januar 1986 - 5 StR 789/85 -).".
  • BGH, 19.06.1991 - 5 StR 244/91

    Beurteilung der Auswirkungen von Unfällen mit Gehirnbeteiligung auf die

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 503/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrages - Eigene

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht die eigene Sachkunde eines Tatrichters in der Regel nicht aus, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 S. 1 Sachkunde 3; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1991 - 5 StR 244/91 und vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91).

    Das gilt zwar nicht ausnahmslos; liegt die Auswirkung eines weit zurückliegenden Unfalls, sei es mit Rücksicht auf die weitere Lebensgeschichte des Angeklagten, sei es wegen der Unbestimmtheit des Beweisvorbringens, völlig fern, so kann der Tatrichter ausnahmsweise für sich die eigene Sachkunde zur Beurteilung der Schuldfähigkeit in Anspruch nehmen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91 - S. 3).

  • BGH, 24.01.2001 - 5 StR 523/00

    Hilfsbeweisantrag bezüglich der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten

    Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos; liegt die Auswirkung eines weit zurückliegenden Unfalls, sei es mit Rücksicht auf die weitere Lebensgeschichte des Angeklagten, sei es wegen der Unbestimmtheit des Beweisvorbringens völlig fern, so kann der Tatrichter ausnahmsweise für sich die eigene Sachkunde in Anspruch nehmen (BGH, Beschluß vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91 -).
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