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BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 259 StGB; § 265 StPO
Diebstahl; (Sukzessive) Mittäterschaft; Hehlerei; Sich-Verschaffen; Postpendenzfeststellung - Wolters Kluwer
Diebstahl - Sukzzesive Mittäterschaft - Gemeinsamer Tatentschluß - Ürsachlicher Beitrag - Entwendungshandlung - Sichverschaffen - Hehlerei
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StGB § 259; ; StGB § 265
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2
Sukzessive Mittäterschaft
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1991 - 2 StR 483/90
Unzureichende gerichtliche Erörterung einer alkoholbedingten verminderten …
Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99
Auch die sukzessive Mittäterschaft, welche die Strafkammer hier annimmt, setzt voraus, daß der zur Tat Hinzutretende einen ursächlichen Beitrag leistet (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3). - BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87
Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung
Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99
Läßt sich eine Beteiligung des Angeklagten K als Mittäter des Diebstahls bis zur Verteilung der Drogen nicht zweifelsfrei nachweisen, könnte sich dieser durch die Entgegennahme eines Teils des entwendeten Marihuanas unter dem Gesichtspunkt der Hehlerei gemäß § 259 StGB in der Tatvariante des "Sich-Verschaffens" strafbar gemacht haben (zu der sogenannten Postpendenzfeststellung BGHSt 35, 86, 89; BGH, NStZ 1989, 574). - BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung …
Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99
Die bloße Ausnutzung einer nach Abschluß des tatbestandsmäßigen Geschehens geschaffenen Lage begründet keine Mittäterschaft (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 4). - BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89
Abgrenzung der Mittäterschaft bei einem Diebstahl von einer Hehlereihandlung
Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99
Läßt sich eine Beteiligung des Angeklagten K als Mittäter des Diebstahls bis zur Verteilung der Drogen nicht zweifelsfrei nachweisen, könnte sich dieser durch die Entgegennahme eines Teils des entwendeten Marihuanas unter dem Gesichtspunkt der Hehlerei gemäß § 259 StGB in der Tatvariante des "Sich-Verschaffens" strafbar gemacht haben (zu der sogenannten Postpendenzfeststellung BGHSt 35, 86, 89; BGH, NStZ 1989, 574).
- BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines …
Es behält seine ursprüngliche Bedeutung (BGHSt 35, 86, 90;… BGHR StGB § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 5; BGH, Beschl. vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 492/99;… Rissing-van Saan LK aaO Vor § 52 Rdn. 162) - im vorliegenden Fall als strafbarer Computerbetrug.