Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.03.2017

Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12944
BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,12944)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2017 - 5 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,12944)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2017 - 5 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,12944)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 StPO, § 475 StPO, § 478 Abs 2 StPO
    Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in das Senatsheft

  • IWW

    § 475 StPO, § 478 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung von Akteneinsicht in das Senatsheft des Strafverfahrens; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in das Senatsheft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung von Akteneinsicht in das Senatsheft des Strafverfahrens; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StPO § 475
    Beantragung von Akteneinsicht in das Senatsheft des Strafverfahrens; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in das Senatsheft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht in das sog. Senatsheft? Nein, das gehört uns.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht für den Verteidiger - in das Senatsheft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16

    Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden

    Auszug aus BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16
    Die von Rechtsanwalt St. beantragte Einsicht in das Senatsheft des Verfahrens 5 StR 548/16 wird abgelehnt.

    Dem Antrag von Rechtsanwalt St. als Verteidiger des Angeklagten D. auf Einsicht in das Senatsheft des Verfahrens 5 StR 548/16 kann nicht entsprochen werden.

  • BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13

    Unbegründeter Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; keine Akteneinsicht in

    Auszug aus BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16
    Abgesehen von Notizen, Bearbeitungshinweisen und Ähnlichem von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 1 StR 697/08, vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13 jeweils mwN).
  • BGH, 05.02.2009 - 1 StR 697/08

    Keine Einsicht in das "Senatsheft" im Revisionsverfahren und für die

    Auszug aus BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16
    Abgesehen von Notizen, Bearbeitungshinweisen und Ähnlichem von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 1 StR 697/08, vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13 jeweils mwN).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das "Senatsheft" eine rein interne Arbeitsgrundlage dar, die nicht vom Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO umfasst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.4.2017 - 5 StR 493/16 -, Juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 19.2.2014 - 2 ARs 207/13 -, Juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11260
BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,11260)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 5 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,11260)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 5 StR 493/16 (https://dejure.org/2017,11260)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 73c StGB
    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein zweites Negativattest während der Hauptverhandlung; Anforderungen an den Vortrag des Revisionsführers; unverbindliches verfahrensförderndes Gespräch; Hinweis auf Geständnis); Prüfung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 StPO, § 257c StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Notwendiger Vortrag bei Geltendmachung der Verletzung von Mitteilungspflichten zu Gesprächen über eine Verständigung

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 257c StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 226 Abs. 1, § 338 Nr. 5 StPO, § 73c StGB, § 73c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der richterlichen Pflicht zur Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Notwendiger Vortrag bei Geltendmachung der Verletzung von Mitteilungspflichten zu Gesprächen über eine Verständigung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Notwendiger Vortrag bei Geltendmachung der Verletzung von Mitteilungspflichten zu Gesprächen über eine Verständigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung - und die Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Referendar als Protokollführer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rüge der Verletzung der richterlichen Pflicht zur Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rüge der Verletzung der richterlichen Pflicht zur Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 424
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Denn Gegenstand solcher unverbindlichen Erörterungen kann insbesondere der in einem Rechtsgespräch erteilte Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses sein (BVerfGE 133, 168, 228; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, aaO; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16).

    Ein entsprechender Vortrag wäre vorliegend jedoch erforderlich gewesen, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Strafrahmenverschiebung nicht Gegenstand einer Verständigung sein darf (BVerfGE 133, 168, 211).

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Da sie insofern weitere Einzelheiten nicht vorträgt, kann der Senat nicht beurteilen, ob es sich um ein verständigungsbezogenes oder lediglich um ein sonstiges verfahrensförderndes Gespräch gehandelt hat, das nicht auf eine einvernehmliche Verfahrenserledigung abzielte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, NStZ 2015, 535, 536).

    Denn Gegenstand solcher unverbindlichen Erörterungen kann insbesondere der in einem Rechtsgespräch erteilte Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses sein (BVerfGE 133, 168, 228; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, aaO; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16).

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Die Erörterung der Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB ist nur dann erforderlich, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278; vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 187/15

    Auffangrechtserwerb (Berücksichtigung der Härtefallklausel); Absehen von der

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Die Erörterung der Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB ist nur dann erforderlich, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278; vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Erforderlich ist die bestimmte Behauptung von Tatsachen, die eine Überprüfung dahin gestatten, ob dabei ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in einen Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahelag und somit die Mitteilungspflicht ausgelöst wurde (BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362 mwN).
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Denn Gegenstand solcher unverbindlichen Erörterungen kann insbesondere der in einem Rechtsgespräch erteilte Hinweis auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses sein (BVerfGE 133, 168, 228; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, aaO; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16).
  • BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16

    Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Für die Zulässigkeit der Beauftragung eines Referendars mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist es irrelevant, in welchem Ausbildungsabschnitt er sich befindet (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 5 StR 548/16 und vom 22. Februar 2017 - 5 StR 605/16).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 605/16

    Verwerfung der Revision betreffend das bewaffnete Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
    Für die Zulässigkeit der Beauftragung eines Referendars mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist es irrelevant, in welchem Ausbildungsabschnitt er sich befindet (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 5 StR 548/16 und vom 22. Februar 2017 - 5 StR 605/16).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    Der Senat kann deshalb nicht überprüfen, ob und inwieweit die Mitteilung des Vorsitzenden den Anforderungen des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO genügte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424; vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362, 363; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 111; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 116; jeweils mwN).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

    Notwendig ist deshalb die bestimmte Behauptung von Tatsachen, die eine Überprüfung dahin gestatten, ob dabei ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in einen Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahelag und somit die Mitteilungspflicht ausgelöst wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362; vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424).

    Denn als Gegenstände unverbindlicher Erörterungen, die das Gericht ohne Verständigungsbezug allein als Ausdruck eines transparenten kommunikativen Verhandlungsstils führen kann, sind etwa Rechtsgespräche und Hinweise auf die vorläufige Beurteilung der Beweislage oder die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses für unbedenklich erachtet worden (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 228; BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilung 4; vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16).

  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Ohne Kenntnis dieser Umstände ist dem Senat die rechtliche Prüfung verwehrt, ob das Tatgericht durch ein bestimmtes Tun oder Unterlassen gegen Verfahrensvorschriften des § 257c StPO verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 269/21

    Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen,

    Davon ist auszugehen, sobald Fragen des prozessualen Verhaltens von Verfahrensbeteiligten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahelag (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424).

    Zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung, ob mitteilungspflichtige Erörterungen stattgefunden haben, hat der Beschwerdeführer konkrete Tatsachen zum Gegenstand der Erörterungen vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424).

  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Solch konkreter Tatsachenvortrag ist unabdingbar, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob infolge der Möglichkeit der Verständigung die Mitteilungspflicht der Vorsitzenden aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO überhaupt ausgelöst worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16 und vom 29. September 2016 - 3 StR 310/15 Rn. 14 mN).
  • KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht für von einem anderen

    Im Rahmen der Rüge einer Verletzung von § 243 Abs. 4 StPO ist die Behauptung von Tatsachen erforderlich, die eine Überprüfung dahin gestatten, ob dabei ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen und somit die Mitteilungspflicht ausgelöst wurde (BGH NStZ 2017, 424).
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