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   BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93   

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BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93 (https://dejure.org/1993,606)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1993 - 5 StR 493/93 (https://dejure.org/1993,606)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93 (https://dejure.org/1993,606)
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§§ 212, 22, 32 StGB, vorsätzliche Provokation

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 17 StGB; § 32 StGB
    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; Beschränkung der Notwehr auf Taten gegenüber dem Angreifer ("Kugelfangfall"); Verbotsirrtum bezüglich der Notwehreinschränkung (Vermeidbarkeit)

  • Wolters Kluwer

    Notwehr - Einschränkung des Notwehrrechts - Bedingt vorsätzlich herbeigeführter Schußwechsel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Einschränkung des Notwehrrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 32

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 374
  • NJW 1994, 871
  • MDR 1994, 183
  • NStZ 1994, 277
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Sein Notwehrrecht war mit Rücksicht auf seinen eigenen vorwerfbaren Beitrag zur Entstehung der Situation eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256).

    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

    Wer unter erschwerenden Umständen die Notwehrlage provoziert hat, muß unter Umständen auf eine sichere erfolgversprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, daß ein minder gefährliches Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen hat (BGHSt 24, 356, 359).

    Er hätte, wenn er denn schon das Lokal mit der demonstrativ gezeigten Schußwaffe betrat, zur Flucht ansetzen müssen, als P. Anstalten machte zu schießen (vgl. BGHSt 24, 356, 358).

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Sein Notwehrrecht war mit Rücksicht auf seinen eigenen vorwerfbaren Beitrag zur Entstehung der Situation eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256).

    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Sein Notwehrrecht war mit Rücksicht auf seinen eigenen vorwerfbaren Beitrag zur Entstehung der Situation eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256).

    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

  • BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78

    Zubilligung eines eingeschränkten Rechts zur Notwehr - Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Ob es sich hierbei schon um einen gegenwärtigen Angriff des Angeklagten gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Er widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach strafschärfende Erwägungen, die auf die Zunahme bestimmter Delikte abstellen, eines näheren tatsächlichen Beleges bedürfen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 6, 7).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
    Er widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach strafschärfende Erwägungen, die auf die Zunahme bestimmter Delikte abstellen, eines näheren tatsächlichen Beleges bedürfen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 6, 7).
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im

  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91

    Voraussetzungen des Bestehens eines Festnahmerechtes bei bekannten Tätern -

  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92

    Trutzwehr bei leichtfertiger Notwehrprovokation

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Wer unter erschwerenden Umständen die Notwehrlage provoziert hat, muß unter Umständen auf eine sichere erfolgversprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, daß ein minder gefährliches Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen hat (BGHSt 39, 374, 379).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Bei besonders gewichtiger Provokation kann der Verteidiger verpflichtet sein, das Risiko hinzunehmen, das mit der Wahl des minder gefährlichen Abwehrmittels verbunden ist (BGHSt 24, 356, 359; 39, 374, 379).

    Allerdings ist in den Fällen der Provokation das Notwehrrecht immer nur eingeschränkt; einen vollständigen Ausschluß oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Einschränkungen erkennt die Rechtsprechung nicht an (BGHSt 39, 374, 379; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3, Erforderlichkeit 6).

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Der Angegriffene ist in Fällen der Notwehrprovokation daher verpflichtet, dem Angriff gegebenenfalls auszuweichen oder das Risiko hinzunehmen, das mit der Wahl eines weniger gefährlichen Abwehrmittels verbunden ist (Senat, Urteil vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71, BGHSt 24, 356, 359; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, 39, 374, 379).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    War die Provokation besonders stark, muss der Verteidiger unter Umständen auf eine einen sicheren Erfolg versprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, dass ein milderes Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen bietet (BGH, Urteil vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144; Urteil vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 379).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung vielmehr voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 256, 257; 27, 336, 338; 39, 374, 378 f.; 42, 97, 100 f.; BGH NStZ 2003, 425, 428 (insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt)).

    e) In welchem Maße das Recht des Angegriffenen, sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff mit den erforderlichen und ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen, durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Verursachung der Notwehrlage eingeschränkt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gewicht der schuldhaften Verursachung einerseits, dem Gewicht der drohenden Rechtsgutsverletzung andererseits (BGHSt 39, 374, 379; 42, 97, 101; BGH NStZ 2002, 425, 426).

    Dieses Verhalten grenzte nahe an eine Absichtsprovokation (vgl. BGHSt 39, 374, 378) und musste zu einer erheblichen Einschränkung der Notwehrbefugnis führen.

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Bei zeitlich aufeinanderfolgenden, wechselseitigen Angriffen der Beteiligten bedarf es zur Prüfung der Notwehrlage einer Gesamtbetrachtung unter Einschluß des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens; derjenige kann sich nicht auf ein Notwehrrecht berufen, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so daß dieser seinerseits aus Not wehr handelt (vgl. BGHSt 39, 374, 376 f.; BGH NStZ 2001, 143, 144 m.w.N.).

    Unabhängig davon, daß hierin noch kein Angriff gesehen werden kann, der dem Angeklagten angesichts seines Vorverhaltens sofortige Trutzwehr erlaubt hätte (vgl. BGHSt 39, 374, 376; 42, 97, 100 f. m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2, 3), war diese Verfolgung - für den Angeklagten erkennbar - spätestens dann beendet, als T. in eine verbale und tätliche Auseinandersetzung mit der Zeugin Sch. verwickelt war.

  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    Zwar muss der Angegriffene nach gefestigter Rechtsprechung, hat er den Angriff durch eine Provokation mitverschuldet, im Rahmen des Möglichen ausweichen oder sich auf mildere, wenngleich weniger sichere Verteidigungsmittel beschränken (vgl. BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 143, 145; 39, 374, 379; 42, 97, 100; BGH, Urteile vom 18. August 1988 - 4 StR 297/88 - NStZ 1989, 113, 114; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00 - NJW 2001, 1075, 1076; vgl. auch Schönke/Schröder/StGB-Lenckner/Perron, 27. Aufl., § 32 Rn. 60; MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl., § 227 Rn. 24).

    Jedenfalls aber steht dem Verteidiger, hat er sich mit der Abwehr gegen einen von ihm provozierten Angriff eine gewisse Zeit fruchtlos zurückgehalten, in der Regel wieder das volle Notwehrrecht zu (BGHSt 26, 256, 257; 39, 374, 379; Schönke/Schröder/StGB-Lenckner/Perron, aaO; MünchKommBGB/Grothe, aaO; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 227 Rn. 9).

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

    Bei zeitlich aufeinanderfolgenden, wechselseitigen Angriffen der Beteiligten bedarf es zur Prüfung der Notwehrlage einer Gesamtbetrachtung unter Einschluss des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens; derjenige kann sich nicht auf ein Notwehrrecht berufen, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so dass dieser seinerseits aus Notwehr handelt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144 und vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 376 f.).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Wer unter erschwerenden Umständen die Notwehrlage provoziert hat, muss unter Umständen auf eine sichere erfolgversprechende Verteidigung verzichten und das Risiko hinnehmen, dass ein minder gefährliches Abwehrmittel keine gleichwertigen Erfolgschancen hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 378 f.).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01

    Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der

    Doch kann dies dahinstehen, weil dem Landgericht im Ergebnis jedenfalls darin beizupflichten ist, daß der Angeklagte gegenüber einem rechtswidrigen Angriff des Nebenklägers in seinen Verteidigungsrechten eingeschränkt war, weil er die Notwehrlage durch sein vorangegangenes Verhalten selbst schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. allg. BGHSt 24, 356; 26, 256; 39, 374; 42, 97); durch den Messereinsatz überschritt er die Grenzen dieses eingeschränkten Notwehrrechts; er handelte daher seinerseits rechtswidrig.

    Je schwerer einerseits die rechtswidrige und vorwerfbare Verursachung der Notwehrlage durch den Angegriffenen wiegt, um so mehr Zurückhaltung ist ihm bei der Abwehr zuzumuten; andererseits sind die Beschränkungen des Notwehrrechts um so geringer, je schwerer das durch den Angriff drohende Übel einzustufen ist (BGHSt 39, 374, 379; 42, 97, 101; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 32 Rdn. 60).

    Vielmehr war dieses Recht lediglich Beschränkungen unterworfen, die ihrerseits nicht unbegrenzt andauerten (BGHSt 39, 374, 379 m.w.N.).

    Auch war sein vorhergegangener Angriff auf die Rechtsgüter der Gastwirtin W. nicht so gewichtig, daß er allein deshalb unabhängig von der weiteren Entwicklung der "Kampflage" unter allen Umständen die weitere Auseinandersetzung mit dem Nebenkläger nur mit bloßen Händen hätte führen dürfen (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 39, 374, 379; 42, 97, 100).

  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24

    Dringender Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen

  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 202/11

    Notwehr (Absichtsprovokation; Einschränkung des Notwehrrechts); Körperverletzung

  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02

    Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen

  • BGH, 25.06.2002 - 1 StR 188/02

    Keine rechtmäßige Notwehr gegen Notwehr

  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05

    Notwehr, Notwehrlage, Putativnotwehr, Herbeiführen der Notwehrlage

  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 498/13

    Zulässige aber trotz objektivem Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbegründete

  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ss 28/09

    Befugnis des Jagdberechtigten zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden

  • VG Düsseldorf, 08.06.2009 - 18 K 2265/09
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