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   BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99   

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https://dejure.org/1999,3680
BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99 (https://dejure.org/1999,3680)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1999 - 5 StR 493/99 (https://dejure.org/1999,3680)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99 (https://dejure.org/1999,3680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auch bei Verbringen über eine ausländische Grenze "

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Beihilfe - Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes - Ausfuhr - Verfolgungsverjährung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 2 Abs. 2; ; StGB § 6 Nr. 5; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 1; ; StrEG § 2 Abs. 1; ; StrEG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 6 Nr. 5
    Einfuhr von BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 150
  • StV 2000, 620
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99
    Einfuhr von Betäubungsmitteln wird durch deren Verbringen über eine ausländische Grenze nicht verwirklicht, erfordert vielmehr das - hier nicht gegebene - Verbringen der Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 431; Weber, BtMG 1999 § 2 Rdn. 36; BGHSt 31, 374, 375; 34, 180, 181; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 -Einfuhr 25.30).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99
    Einfuhr von Betäubungsmitteln wird durch deren Verbringen über eine ausländische Grenze nicht verwirklicht, erfordert vielmehr das - hier nicht gegebene - Verbringen der Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 431; Weber, BtMG 1999 § 2 Rdn. 36; BGHSt 31, 374, 375; 34, 180, 181; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 -Einfuhr 25.30).
  • BGH, 13.07.2006 - 4 StR 129/06

    Bestimmen von Minderjährigen zur Ausfuhr von Betäubungsmitteln (Verbringen der

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat die Angeklagte jedoch die an den Transporten von jeweils 1 kg Kokain von Brüssel über Dublin nach Belfast (Fall II. 1 der Urteilsgründe) bzw. aus den Niederlanden über Dublin nach London (Fall II. 2 der Urteilsgründe) beteiligten Minderjährigen nicht zur Ausfuhr von Betäubungsmitteln bestimmt, denn diese setzt das Verbringen der Betäubungsmittel aus dem Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes über die Deutsche Hoheitsgrenze in das Ausland voraus (vgl. Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 660; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 565; zu dem umgekehrten Fall der Einfuhr vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04

    Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als

    Soweit das Tatgeschehen einen unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln darstellt und deshalb konkurrierende deutsche Gerichtsbarkeit nach § 6 Nr. 5 StGB besteht - diese schiede nur aus bei bloßer Einfuhr aus einem ausländischen Staatsgebiet in ein anderes (BGH NStZ 2000, 150) - wäre auch nach Maßgabe der deutschen Bestimmungen Verfolgungsverjährung noch nicht eingetreten (§ 9 Nr. 2 IRG).
  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

    Mittäter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln kann nämlich nur derjenige sein, der an der Verbringung von Rauschgift aus dem Ausland über die deutsche Grenze in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes mitwirkt (BGH NStZ 2000, 150 ).
  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 2489/10

    Ausweisung; Auslandstat; ausländisches Strafurteil; Einführen von

    Der Tatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 BtMG wird durch deren Verbringen über eine ausländische Grenze nicht verwirklicht, sondern erfordert vielmehr das - hier nicht gegebene - Verbringen der Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (st. Rspr. des BGH, vgl. Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99 - NStZ 2000, 150 m.w.N; vgl. ferner Weber, BtMG, 3. Aufl. 2009, § 29 Rn. 742, § 2 Rn. 49; Discher, GK-AufenthG, § 54 Rn. 322).
  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
    Denn Einfuhr von Betäubungsmitteln wird durch deren Verbringen über eine ausländische Grenze nicht verwirklicht, erfordert vielmehr das Verbringen der Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (BGH, Beschluss vom 22.11.1999 - 5 StR 493/99, NStZ 2000, 150).
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