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   BGH, 08.12.2020 - 5 StR 495/20   

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https://dejure.org/2020,42638
BGH, 08.12.2020 - 5 StR 495/20 (https://dejure.org/2020,42638)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2020 - 5 StR 495/20 (https://dejure.org/2020,42638)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 5 StR 495/20 (https://dejure.org/2020,42638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung des Bereithaltens des Elektroimpulsgeräts zur Absicherung der Drogengeschäfte hinsichtlich der Annahme von Tateinheit (hier: bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 1
    Konkurrenzrechtliche Beurteilung des Bereithaltens des Elektroimpulsgeräts zur Absicherung der Drogengeschäfte hinsichtlich der Annahme von Tateinheit (hier: bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - 5 StR 495/20
    Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert; § 265 StPO steht dem nicht entgegen, weil sich der geständige Angeklagte bei zutreffender konkurrenzrechtlicher Bewertung nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können (vgl. im Übrigen zur Tenorierung bei bewaffnetem Handeltreiben nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14).
  • LG Hamburg, 07.07.2020 - 612 KLs 9/20

    Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - 5 StR 495/20
    Hamburg, LG, 07.07.2020 - 6103 Js 953/19 612 KLs 9/20 2 Ss 98/20.
  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 110/20

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (zur

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - 5 StR 495/20
    Soweit beim (bewaffneten) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Teilidentität von tatbestandlichen Ausführungshandlungen zur Annahme von Tateinheit führen kann, betrifft diese rechtliche Klammerwirkung ausschließlich die für sich selbständigen Handelstätigkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 StR 110/20 mwN).
  • BGH, 09.11.2022 - 5 StR 331/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen

    Jedoch hat der Senat den Schuldspruch klargestellt (vgl. zur Tenorierung einer Tat nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 5 StR 495/20; vgl. im Übrigen zur Klarstellung der ansonsten durch die Aufnahme nicht notwendigen Inhalts unübersichtlichen Urteilsformel BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13 Rn. 35).
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