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   BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20   

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https://dejure.org/2021,6492
BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20 (https://dejure.org/2021,6492)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2021 - 5 StR 496/20 (https://dejure.org/2021,6492)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20 (https://dejure.org/2021,6492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StPO; § 229 StPO; § 337 StPO
    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Verhandlung zur Sache; Ende der Beweisaufnahme); Rüge der fehlerhaften Belehrung der als Zeugen vernommenen Eheleute durch nicht mit ihnen verbundenen Angeklagten (Rechtskreis; Beruhen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit der Revision wegen Fehlens von Verfahrensfehlern

  • rewis.io

    Unterbrechung der Hauptverhandlung: Sachverhandlungstermin bei Erörterung der Stellung weiterer Beweisanträge und Anordnung des Schlusses der Beweisaufnahme

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Schein- oder Sachverhandlung, Schluss der Beweisaufnahme

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Belehrung über wechselseitiges Zeugnisverweigerungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 61/11

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Schiebetermin, Kurztermin; Förderung des

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Hierbei handelte es sich entgegen der Ansicht der Revision nicht nur um einen - insoweit unbeachtlichen - sogenannten "Schiebetermin' bzw. eine Scheinverhandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07; vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11).

    Gleichermaßen unschädlich ist es, wenn der Termin daneben auch der Einhaltung der Unterbrechungsfrist dient (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11; vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten;

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt dies einen Rechtsfehler dar, den auch der nicht mit den Zeugen im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO verbundene und deshalb in seinem Rechtskreis nicht unmittelbar betroffene (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90, NStZ 1992, 195 f.; Paul, NStZ 2013, 489, 491) Angeklagte rügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 6 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221).

    Ungeachtet dessen, dass jedenfalls der Zeuge S. durch die Belehrung anlässlich der polizeilichen Vernehmung vom April 2015 sein Zeugnisverweigerungsrecht gekannt und gleichwohl umfangreiche und ausführliche Angaben gemacht hat, zeigt das Prozessverhalten beider nach § 55 StPO belehrter Zeugen in der Gesamtschau, dass sie auch bei Belehrung in der Hauptverhandlung nach § 52 Abs. 3 StPO wie geschehen ausgesagt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, aaO; Urteil vom 30. Mai 1984 - 2 StR 233/84, NStZ 1984, 464).

  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt dies einen Rechtsfehler dar, den auch der nicht mit den Zeugen im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO verbundene und deshalb in seinem Rechtskreis nicht unmittelbar betroffene (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90, NStZ 1992, 195 f.; Paul, NStZ 2013, 489, 491) Angeklagte rügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 6 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221).
  • BGH, 30.05.1984 - 2 StR 233/84

    Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Ungeachtet dessen, dass jedenfalls der Zeuge S. durch die Belehrung anlässlich der polizeilichen Vernehmung vom April 2015 sein Zeugnisverweigerungsrecht gekannt und gleichwohl umfangreiche und ausführliche Angaben gemacht hat, zeigt das Prozessverhalten beider nach § 55 StPO belehrter Zeugen in der Gesamtschau, dass sie auch bei Belehrung in der Hauptverhandlung nach § 52 Abs. 3 StPO wie geschehen ausgesagt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, aaO; Urteil vom 30. Mai 1984 - 2 StR 233/84, NStZ 1984, 464).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 190/11

    Schiebetermin; Unterbrechung der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung (Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Gleichermaßen unschädlich ist es, wenn der Termin daneben auch der Einhaltung der Unterbrechungsfrist dient (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11; vom 22. Juni 2011 - 5 StR 190/11).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 98/10

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verhandlung zur Sache; Umbeiordnung;

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Diese Tatsachen stellen ein Verhandeln im Sinne des § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10 (Mitteilung des Strafkammervorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen); vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17 (Befassung mit Verfahrensfragen)).
  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07

    Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Hierbei handelte es sich entgegen der Ansicht der Revision nicht nur um einen - insoweit unbeachtlichen - sogenannten "Schiebetermin' bzw. eine Scheinverhandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07; vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt dies einen Rechtsfehler dar, den auch der nicht mit den Zeugen im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO verbundene und deshalb in seinem Rechtskreis nicht unmittelbar betroffene (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90, NStZ 1992, 195 f.; Paul, NStZ 2013, 489, 491) Angeklagte rügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 6 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 262/17

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache;

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20
    Diese Tatsachen stellen ein Verhandeln im Sinne des § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10 (Mitteilung des Strafkammervorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen); vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17 (Befassung mit Verfahrensfragen)).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 47/22

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache;

    Das ist der Fall, wenn Prozesshandlungen vorgenommen werden oder Erörterungen zu Sach- oder Verfahrensfragen stattfinden, die geeignet sind, das Verfahren inhaltlich auf den Urteilsspruch hin zu fördern und die Sache ihrem Abschluss substantiell näher zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20, NStZ 2021, 381).
  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Stattfinden einer Verhandlung: Fortsetzen der

    Auch die alleinige Befassung mit Verfahrensfragen kann ausreichend sein, sofern es dabei um den Fortgang der Sachverhaltsaufklärung geht (Senat, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 202/15, NStZ 2016, 171, und vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20, NStZ 2021, 381).
  • BGH, 01.08.2023 - 5 StR 260/23

    Unbegründetheit einer Verfahrensrüge mangels Sachvortrag

    Hierzu war dieser Termin - wie in der Zuschrift des Generalbundesanwalts ausgeführt - auch geeignet, da in ihm zur Sache verhandelt wurde (zu den Anforderungen vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 5 StR 496/20, NStZ 2021, 381).
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