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   BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96   

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BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96 (https://dejure.org/1996,1985)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1996 - 5 StR 505/96 (https://dejure.org/1996,1985)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96 (https://dejure.org/1996,1985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines Gesamtvorrats von Betäubungsmitteln - Gesamtvorrat und Eigenkonsum als Indizien zum Handeltreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a; StPO § 296

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 144
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Regelmäßig wird allerdings allein die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit bei identischem Schuldumfang keine revisionsrechtliche Beschwer begründen können (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Zwar neigt der Senat nach wie vor unverändert dazu, daß im Fall der Veräußerung von Betäubungsmitteln aus einem einheitlichen, möglicherweise sukzessive vor völliger Entleerung aufgefüllten Gesamtvorrat eine Bewertungseinheit gegeben ist (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3; offengelassen vom 4. Strafsenat, a.a.O. Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Erneuter Entscheidung über die Gesamtsanktion bedarf es hier ferner vor dem Hintergrund beträchtlicher Verfahrensverzögerungen, deren Auswirkung auf die Sanktion näher zu bestimmen sein wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, § 54 Bemessung 2), und gewichtiger sozialer Stabilisierung des Angeklagten.
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Demgegenüber kann allein der gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen aus verschiedenen Liefervorgängen eine Bewertungseinheit nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99, NStZ 2000, 431; Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet der Besitz verschiedener und zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die zu keinem Zeitpunkt zu einem Depot verbunden waren, nicht bereits aufgrund einer zeitlichen Überschneidung eine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 und vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmittel begründet keine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96 = BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; Beschl. v. 22. Januar 1997 - 3 StR 608/96 = BGHR BtMG 29 Bewertungseinheit 10; BGHR BtMG 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Der in dem "Keller-Depot" verwirklichte gleichzeitige Besitz der aus den drei Liefervorgängen stammenden BtM-Mengen ist als solcher - und zwar unbeschadet der unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärten Konkurrenzfrage zur sog. "Silotheorie" (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 9, 10) - nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (vgl. BGH NStZ 2000, 431).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

    Hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft ebenfalls beanstandeten Konkurrenzfrage, deren Beurteilung "Silotheorie") zwischen den Senaten des Bundesgerichtshofs nicht im einzelnen geklärt ist (vgl. nur BGHR BtMG § 29 - Bewertungseinheit 3 und 9 einerseits, 10 andererseits), beschränkt sich der Senat auf folgenden Hinweis: es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, daß allein der gleichzeitige Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen nicht geeignet ist, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGHR aaO 9 und 10).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Demgegenüber kann allein der gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen aus unterschiedlichen Liefervorgängen eine Bewertungseinheit nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99, NStZ 2000, 431; Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14

    Konkurrenzverhältnisse bei Betäubungsmittelstraftaten

    a) Zwar vermag der Besitz verschiedener von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die niemals zu einem Depot verbunden worden sind, nicht bereits auf Grund zeitlicher Überschneidung eine Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit);

    Allein der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel begründet eine Bewertungseinheit für verschiedene Verkaufsgeschäfte nicht (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301).
  • BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15

    Verschlechterungsverbot (höhere Festsetzung einer Einzelstrafe bei Verbindung mit

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

  • BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit;

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01

    Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des

  • BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99

    (Mitglied einer) Bande; Bewertungseinheit (Silotheorie)

  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
  • BGH, 05.12.2001 - 1 StR 490/01

    Handeltreiben; Bewertungseinheit und selbständige Tat (Veräußerung von

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 63/19

    Prozessgegenstand im Urteilszeitpunkt maßgeblich für Zuständigkeit des

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ; Rechtsprechung des BGH bei der

  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

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