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   BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93   

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https://dejure.org/1993,7599
BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93 (https://dejure.org/1993,7599)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1993 - 5 StR 507/93 (https://dejure.org/1993,7599)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1993 - 5 StR 507/93 (https://dejure.org/1993,7599)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
    Indes kann das jedenfalls nicht zur gleichen Gewichtung jenes Verhaltens führen wie die Anlastung den Schuldspruch tragender Tatschuld (Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 und 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
    Indes kann das jedenfalls nicht zur gleichen Gewichtung jenes Verhaltens führen wie die Anlastung den Schuldspruch tragender Tatschuld (Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 und 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -).
  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 298/91

    Berücksichtigung der Spezialprävention

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
    Aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Strafe noch schuldangemessen gewesen wäre und hätte verhängt werden können (Senatsbeschluß vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 -, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; Begründung 18), ist bislang nicht ausreichend dargetan.
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
    Auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen bestimmt sich die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93

    Strafmilderungsgrund - Strafaussetzung - Bewährung - Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
    Aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Strafe noch schuldangemessen gewesen wäre und hätte verhängt werden können (Senatsbeschluß vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 -, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; Begründung 18), ist bislang nicht ausreichend dargetan.
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
    Auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen bestimmt sich die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Zwar können auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden; ihnen kommt jedoch grundsätzlich ein geringeres Gewicht als verfolgbaren Delikten zu (Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93; BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Da ihre Begehung aber - für sich genommen - nicht mehr dazu führen kann, auf sie eine Verurteilung zu setzen, dürfen derartige Taten auch mittelbar nicht, etwa im Rahmen der Strafzumessung für nichtverjährte Taten, ihrer vollen Schwere nach zu Lasten des Betreffenden gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -, vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - und vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 379/13

    Strafverfolgungsverjährung im Fall des Dritt- oder Sich-Verschaffens

    Indes kann das jedenfalls nicht zur gleichen Gewichtung jenes Verhaltens führen wie die Anlastung den Schuldspruch tragender Tatschuld (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 mwN, vom 11. September 2007 - 3 StR 330/07, vom 9. Januar 2008 - 2 StR 498/07, NStZ-RR 2008, 142, 143, und vom 23. Oktober 2008 - 4 StR 317/08).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
    Zwar darf ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm nicht dasselbe Gewicht zu wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (zu vgl. z.B. BGH bei Detter, NStZ 93, 475, Nr. 12; NStZ 94, 476, Nr. 6; BGH, Beschl. v. 8. September 1993 - 5 StR 507/93 -, 3. November 1993 - 4 StR 596/93 und 14. November 1995 - 1 StR 413/95 -).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 270/97

    Einzelne Verjährung der jeweiligen Gesetzesverstöße - Änderung des Schuldspruchs

    Zwar darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm jedenfalls nicht dasselbe Gewicht zu, wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (vgl. BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens

    Zwar darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm jedenfalls nicht dasselbe Gewicht zu wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (vgl. BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - m.w.N.).
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