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   BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52   

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https://dejure.org/1952,267
BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52 (https://dejure.org/1952,267)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1952 - 5 StR 509/52 (https://dejure.org/1952,267)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1952 - 5 StR 509/52 (https://dejure.org/1952,267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 69
  • NJW 1952, 1186
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    c) Die Verurteilung wegen Betrugs zum Nachteil der in den zehn abgeurteilten Fällen geschädigten Unternehmen gemäß § 263 Abs. 1 StGB weist ebenfalls keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler auf; allerdings war der Betrug jeweils bereits mit Aushändigung der Ware - und nicht erst des Bargeldes beim Umtausch am nächsten Tag, worauf das Landgericht offenbar abhebt - vollendet (vgl. auch BGHSt 3, 69, 72).
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Diese Auslegung steht im Einzelfalle ausschließlich dem Tatrichter, nicht dem Rechtsbeschwerdegericht zu (vgl. BGH NJW 1952, 1186, Nr. 22).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der

    Da das anzuwendende Recht nach Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) RomIVO insbesondere auch für die Auslegung von Verträgen und damit auch der diesen zugrundeliegenden Erklärungen maßgebend ist, es sich bei der Auslegung von Erklärungen jedoch um eine ureigene Aufgabe des Tatrichters handelt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1952 - 5 StR 509/52, NJW 1952, 1186), ist es dem Senat verwehrt, die festgestellten Erklärungen des Angeklagten und des I. selbst nach türkischem Recht auszulegen, um festzustellen, ob unabhängig von der Frage des anzuwendenden Rechts unterschiedliche Ergebnisse ausgeschlossen werden könnten.
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