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   BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12   

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https://dejure.org/2012,36723
BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12 (https://dejure.org/2012,36723)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2012 - 5 StR 517/12 (https://dejure.org/2012,36723)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2012 - 5 StR 517/12 (https://dejure.org/2012,36723)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafurteil wegen besonders schweren Raubes: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung der Täterschaft des Angeklagten aufgrund eines DNA-Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Maßgeblichkeit eines DNA-Gutachtens als einziges vorherrschendes Beweismittel i.R. einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Grundsätze zum Beweiswert einer DNA-Spur

  • rewis.io

    Strafurteil wegen besonders schweren Raubes: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung der Täterschaft des Angeklagten aufgrund eines DNA-Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die Maßgeblichkeit eines DNA-Gutachtens als einziges vorherrschendes Beweismittel i.R. einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Grundsätze zum Beweiswert einer DNA-Spur

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Berechnungsgrundlage bei DNA-Spuren muss im Urteil angegeben werden - Haben mehrere Personen ein Messer in der Hand, muss es nicht zwingend zu Mischspuren führen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    DNA Spuren sind richtig zu würdigen…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.2009 - 2 StR 301/09

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12
    Die Strafkammer ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht der Maßregel (§ 64 Satz 2 StGB) von einem unzutreffenden Maßstab ausgegangen, indem sie angenommen hat, dass "der Erfolg einer Entziehungskur beim Angeklagten nicht von vornherein aussichtslos erscheint" (UA S. 27; vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 2 StR 301/09), wobei allerdings die erforderliche konkrete Erfolgsaussicht der Maßregel hier durchaus naheliegt.
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12
    Zumindest dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - dem DNA-Gutachten eine ganz maßgebende Bedeutung für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten zukommt, ist eine nachvollziehbare Darlegung erforderlich, auf welchen Grundlagen der Sachverständige die genannte Wahrscheinlichkeit bestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, StraFo 2012, 321; ferner BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12
    Zumindest dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - dem DNA-Gutachten eine ganz maßgebende Bedeutung für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten zukommt, ist eine nachvollziehbare Darlegung erforderlich, auf welchen Grundlagen der Sachverständige die genannte Wahrscheinlichkeit bestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, StraFo 2012, 321; ferner BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Danach reicht es für das Revisionsgericht zur Überprüfung, ob das Ergebnis einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung plausibel ist, im Regelfall aus, wenn das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalkombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 7. November 2012 - 5 StR 517/12, NStZ 2013, 179; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Vielzahl weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).

    Schließlich hat das Landgericht den Zusammenhang zwischen den DNA-Spuren und der Tat ausreichend dargelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).

  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

    Im Übrigen fehlt es - wie auch bei den anderen DNA-Spuren - völlig an der Darstellung der Systeme und der Wahrscheinlichkeitsberechnung (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 7. November 2012 - 5 StR 517/12, NStZ 2013, 179); auf die für den Angeklagten relevante Vergleichspopulation wird nicht eingegangen.
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

    Bei dieser Einschätzung ist die Kammer sich bewusst, dass die Senate des Bundesgerichtshofs zuletzt in mehreren Entscheidungen Zweifel an solchen Wahrscheinlichkeitsrechnungen angemeldet haben (BGH Beschl. v. 6.3.2012 [3 StR 41/12] NStZ 2012, 464, BGH Beschl. v. 3.5.2012 [3 StR 46/12] StraFo 2012, 321; BGH Beschl. v. 7.11.2012 [5 StR 517/12] NStZ 2013, 179; BGH Beschl. 23.10.2012 [1 StR 377/12] NStZ 2013, 179; BGH Urt. v. 21.3.2013 [3 StR 247/12] StraFo 2013, 287; BGH Beschl. 16.4.2013 [3 StR 67/13] juris).
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