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   BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52   

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BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52 (https://dejure.org/1952,197)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - 5 StR 517/52 (https://dejure.org/1952,197)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52 (https://dejure.org/1952,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 76
  • NJW 1952, 1026
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 134/51
    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
    Nach zutreffender und einheitlicher Rechtsprechung, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat ( vgl. 1 StR 134/51 v. 17.4.51), ist der Tatbestand des § 252 StGB auch dann erfüllt, wenn der Dieb erst während der sogenannten Nacheile gegen den Verfolger Gewalt verübt oder Drohnungen anwednet.
  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15

    Räuberischer Diebstahl (Betroffensein und Tatfrische; unmittelbare Nähe zum

    Ein solcher ist auch gegeben, wenn das Nötigungsmittel im Rahmen der sogenannten Nacheile angewendet wird, also während der sich unmittelbar an das Betreffen auf frischer Tat anschließenden Verfolgung (BGH, Urteile vom 17. April 1951 - 1 StR 134/51; vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52, NJW 1952, 1026; vom 21. November 1961 - 1 StR 444/61, GA 1962, 145).
  • BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14

    Beendigung beim Diebstahl; Tatfrische beim räuberischen Diebstahl

    Ist dies - wie hier - der Fall, spielt es auch für dieses Tatbestandsmerkmal keine Rolle, wenn es zum Einsatz eines Nötigungsmittels erst kommt, nachdem der Täter verfolgt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52, NJW 1952, 1026).
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65

    Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als

    Die Entscheidung in BGHSt 3, 76 befaßt sich mit der Frage, ob auch eine Übertretung nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB als "Diebstahl" im Sinne des § 252 StGB anzusehen ist.
  • BGH, 21.11.1967 - 1 StR 345/67
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  • BGH, 12.01.1960 - 1 StR 633/59

    Rechtsmittel

    Im Sinne des § 252 StGB gilt als "Diebstahl" des auch die Feldentwendung, also auch die Übertretung nach § 7 bay. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes., und der Mundraub nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. RGSt 66, 353; BGHSt 3, 76).

    Ob dies mit Recht geschehen ist oder ob es nicht vielmehr als straferschwerend zu berücksichtigen wäre, daß schon die geringfügige Entwendung zum Anlaß einer gefährlichen Gewaltanwendung genommen wurde (vgl. BGHSt 3, 76, 78 [BGH 26.06.1952 - 5 StR 517/52]; RGSt 66, 354), kann dahinstehen Jedenfalls ist es nach den Umständen ausgeschlossen, daß die Strafkammer, die in ihren Erwägungen zur Strafzumessung bei dem Angeklagten V. ausdrücklich erwähnt hat, daß hierfür weniger die Diebstahlshandlung als vielmehr die brutale Gewaltanwendung ausschlaggebend sei, zu einer niedrigeren Strafe gekommen wäre, wenn sie die Entwendung der Rettiche bei dem Angeklagten F. nur als Übertretung angesehen hätte.

  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56

    Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung

    Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof z.B. räuberischen Diebstahl angenommen, wenn der Täter nach Begehung eines Mundraubes den Tatbestand des § 252 StGB verwirklicht hat (BGHSt 3, 76).
  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 384/68

    Gebrauchsentwendung als Diebstahl im Sinn des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Das ist seit langem anerkannt (RGSt 6, 325; BGHSt 3, 76).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 444/61

    Eignung der Abgabe von Schreckschüssen aus einer Gaspistole für den Begriff der

    Ferner genügt es für § 252 StGB, daß der Täter die Gewalt auf der Flucht gegen den Verfolger verübt; er braucht sie nicht schon während der Ausführung der Tat angewendet zu haben (BGHSt 3, 76, 78 [BGH 26.06.1952 - 5 StR 517/52]; BGH 1 StB 633/59 vom 12. Januar 1960).
  • BGH, 29.09.1967 - 5 StR 445/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Daß, wenn der Täter am Tatort entdeckt worden ist, nicht nur der bisherige Besitzer, sondern jeder Dritte zur sofortigen Nacheile und Wegnahme befugt ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGHSt 3, 76; BGH GA 1962, 145).
  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 565/62

    Rechtsmittel

    Die Gefährlichkeit eines derartigen, die Tat begleitenden Verhaltens des Diebes erleidet keine Minderung dadurch, daß die gestohlenen Sachen nach Menge oder Wert gering sind (BGHSt 3, 76).
  • BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67

    Gemeinschaftlich begangener räuberischer Diebstahl - Räuberischer Angriff auf

  • BGH, 09.11.1954 - 1 StR 411/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.04.1954 - 2 StR 44/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52

    Rechtsmittel

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