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   BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83   

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https://dejure.org/1983,2436
BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83 (https://dejure.org/1983,2436)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1983 - 5 StR 517/83 (https://dejure.org/1983,2436)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1983 - 5 StR 517/83 (https://dejure.org/1983,2436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes und Beihilfe zum Mord - Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Ablehnung der Vernehmung eines Sachverständigen für Segelfragen - Verzicht auf Zeugenvereidigung - Einverständnis eines Nebenklägers mit Nichtverteidigung - Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.1982)

    »Da geriet ich in Panik« - SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz im »Apollonia«-Prozeß in Bremen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Apollonia

Papierfundstellen

  • StV 1984, 69
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Auch dann setzt er die Tötung des Opfers als Mittel zur Verdeckung der Straftat ein (vgl. BGHSt 11, 226, 228).
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Das ist eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässige Beweiserhebung (BGHSt 18, 51, 53; BGH VRS 36, 189, 190; GA 1968, 305, 306).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Sowohl niedrige Beweggründe wie auch die Verdeckungsabsicht sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (BGHSt 22, 375, 378; 23, 39, 40).
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Sowohl niedrige Beweggründe wie auch die Verdeckungsabsicht sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (BGHSt 22, 375, 378; 23, 39, 40).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Die Entscheidung BGHSt 26, 53 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74] steht einer Milderung der Strafe nicht entgegen.
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Die Verdeckungsabsicht muß zwar Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH Urteil vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, mitgeteilt b. Dallinger MDR 1976, 15).
  • BGH, 08.07.1975 - 5 StR 257/75

    Nichtvereidigung eines Zeugen - Schweigen der Sitzungsniederschrift - Auffasung

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Die Verdeckungsabsicht muß zwar Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH Urteil vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, mitgeteilt b. Dallinger MDR 1976, 15).
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 529/75

    Zulässigkeit der Vernehmung des späteren Sitzungsstaatsanwaltes zu Beginn der

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Hier ist aber bereits zweifelhaft, ob die Nebenklägerin anders als in dem vom Senat (aaO) entschiedenen Fall nicht durch ihr Verhalten bei der Vielzahl der Verzichtserklärungen schlüssig zum Ausdruck gebracht hat, daß sie ebenfalls mit einer Nichtvereidigung einverstanden war; einer ausdrücklichen Erklärung bedurfte es nicht (vgl. BGH GA 1976, 115 = b. Holtz MDR 1976, 634; NJW 1978, 1815; Urteil vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75).
  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78

    Einschränkung einer Vereidigung im Strafverfahren - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Es trifft zwar zu, daß das Gericht nur von einer Vereidigung eines Zeugen absehen darf, wenn auch der anwesende Nebenkläger auf die Vereidigung verzichtet hat (BGHSt 28, 272, 273) [BGH 23.01.1979 - 5 StR 748/78].
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83
    Damit hat das Schwurgericht entgegen der Auffassung der Revision die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für erforderlich gehaltene Abwägung vorgenommen und aufgezeigt, welche Tatmotive den Tötungsentschluß entscheidend bestimmt haben (vgl. u.a. BGH NJW 1981, 932, 933; BGH Urteil vom 17. März 1977- 4 StR 665/76, mitgeteilt b. Holtz MDR 1977, 809; Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 230/80, mitgeteilt b. Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81

    Fehlen von täterbezogenen, strafbegründenden Mordmerkmalen beim Gehilfen -

  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    b) Das Landgericht hat eine Verdeckungsabsicht des Angeklagten, bei der es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 39, 40; vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, StV 1984, 69; Beschluss vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01, NStZ-RR 2002, 139, 140), nicht tragfähig belegt.

    Auch bei Fehlen mehrerer solcher Merkmale ist die Milderung nur einmal zu gewähren (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, StV 1984, 69 (Teilnehmer fehlen zwei täterbezogene Mordmerkmale)).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Aber auch wenn man mit der ständigen Rechtsprechung (seit BGHSt 1, 368, 370; so auch BGHSt 22, 375, 377; BGH StV 1984, 69) Mord und Totschlag als selbständige Straftatbestände begreift, besagt das nicht notwendig, Mörder und Totschläger begingen auch verschiedene Straftaten im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB, wenn sie gemeinsam den selben Menschen töten.
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Verdeckungsmord anerkannt, dass auch die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, mit anderen Beweggründen zusammenfallen kann; sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 16; vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, MDR bei Dallinger 1976, 15 und vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 Rn. 14).
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01

    Mord; niedrige Beweggründe; spezielle Schuldmerkmale; besondere persönliche

    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei O. ausgeht, sind ebenso wie die nach den Feststellungen zusätzlich in Betracht kommende Verdeckungsabsicht täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei dem Haupttäter T. E. ausgeht, sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    Für Fallgestaltungen, bei denen die Vereidigung wegen Verzichts der Beteiligten unterblieben war (§ 61 Nr. 5 StPO), ist dies verneint worden, wenn lediglich die Verzichtserklärung eines anderen Verfahrensbeteiligten fehlte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209; Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 - BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 465/98 -).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 346/02

    Mord (Verdeckungsabsicht neben weiteren bestimmenden Handlungsmotiven)

    Die Verdeckungsabsicht braucht nicht die einzige Triebfeder für den Tötungsentschluß zu sein, sie kann mit anderen Beweggründen zusammenfallen (BGH, Urt. vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 15; BGH, Urt. vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, mitgeteilt bei Holtz 1984, 276).
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit -

    Damit war sie - unabhängig davon, ob sie selber ein Mordmerkmal in eigener Person erfüllte - wegen (versuchter) Anstiftung zum Mord zu bestrafen (vgl. BGH NStZ 1981, 299; BGH StV 1984, 69; st. Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2020 - 1 OLG 2 Ss 53/20

    Berücksichtigung von Lichtbildern des Sachverständigen bei Urteilsfindung

    Die Verwendung von Hilfsmitteln durch einen Sachverständigen stellt auch keine wesentliche - und deshalb gem. § 273 Abs. 1 StPO in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmende - Förmlichkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1983 - 5 StR 517/83, juris Rn. 7: Vorhalt von Lichtbildern an einen Zeugen).
  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 619/92

    Änderung eines Strafausspruchs wegen nichtbeachtetem zwingenden

Redaktioneller Hinweis

  • Nach Rückverweisung verurteilte das LG Bremen die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen Beihilfe zum Mord

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