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BGH, 28.10.1986 - 5 StR 518/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19
Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme: …
Zudem hat sie im Schuldspruch nicht zum Ausdruck gebracht, dass der Angeklagte - im Rahmen eines Raubgeschehens in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang - die körperliche Unversehrtheit zweier verschiedener Rechtsgutträger verletzte und somit der besonders schwere Raub tateinheitlich mit zwei Fällen der Körperverletzung zusammentrifft (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 2 StR 498/06, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 518/86, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1), was entsprechend in den Urteilstenor aufzunehmen ist. - BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09
Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem …
Zwar ist Tateinheit anzunehmen, wenn eine Nötigung mehrerer Tatopfer durch dieselbe Drohung vorliegt (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1; BGH NStZ-RR 1998, 103, 104; Beschl. vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07; zur Tateinheit bei Handlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewalt vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619;… zur Tateinheit aufgrund einer einheitlichen Täuschungshandlung gegenüber mehreren Geschädigten vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30; BGH bei Holtz MDR 1970, 381 f.). - BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …
Ausnahmsweise kann eine natürliche Handlungseinheit auch dann vorliegen, wenn es um die Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen geht (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 2001, 219, 220; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1); sie ist dann anzunehmen, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene.
- BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97
Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an …
Da somit beide Straftaten teilweise durch "dieselbe Handlung" begangen worden sind, besteht zwischen ihnen Tateinheit (§ 52 StGB); dem steht nicht entgegen, daß sich die Taten gegen höchtspersönliche Rechtsgüter richteten (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1). - BGH, 16.11.1999 - 4 StR 504/99
Tateinheit; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Einheitliche …
Daß sich die Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richteten, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1). - BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97
Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und …
Da somit beide Straftaten teilweise durch "dieselbe Handlung" begangen worden sind, besteht zwischen ihnen Tateinheit (§ 52 StGB); dem steht - anders als das Landgericht meint - nicht entgegen, daß sich die Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1). - BGH, 24.10.1990 - 3 StR 257/90
Mißbrauch der Abhängigkeit eines vom Jugendamt zugeteilten Pflegekindes - …
Der Umstand, daß die Taten höchstpersönliche Rechtsgüter verletzen, steht der Annahme von Tateinheit in einem solchen Fall nicht entgegen (BGH bei Holtz, MDR 1980, 272; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1). - BGH, 09.06.1999 - 1 StR 226/99
Tatmehrheit; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
Die Drohung war beiden Geschädigten gegenüber eine einheitliche, so daß auch nur eine Tat vorliegt (BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1).