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   BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94   

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https://dejure.org/1994,2295
BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94 (https://dejure.org/1994,2295)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1994 - 5 StR 519/94 (https://dejure.org/1994,2295)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 5 StR 519/94 (https://dejure.org/1994,2295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 217, § 218, § 338 Nr. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 297
  • NStZ 1995, 298
  • StV 1995, 57
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94
    Indes muß, wenn der Angeklagte mehrere Verteidiger hat, jeder von ihnen geladen werden, wenn - wie hier - die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 36, 259, 260 m.N.).

    Die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt jedoch nicht (BGHSt 36, 259, 261; BGH NStZ 1985, 229; vgl. auch Sieg StV 1986, 3).

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 771/84

    Ladung - Entbehrlichkeit der Ladung - Akteneinsicht - Terminkenntnis - Aussetzung

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94
    Der Verteidiger hatte das Recht, die Aussetzung zu verlangen (§ 218 Satz 2, § 217 Abs. 2 StPO); denn er war nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben (§ 218 Satz 1 StPO) - fristgerecht zur Hauptverhandlung geladen worden, obwohl er seine Wahl zum Verteidiger dem Gericht so rechtzeitig angezeigt hatte, daß er unter Einhaltung der Ladungsfrist hätte geladen werden können (vgl. BGH NStZ 1985, 229).

    Die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt jedoch nicht (BGHSt 36, 259, 261; BGH NStZ 1985, 229; vgl. auch Sieg StV 1986, 3).

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Auszug aus BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94
    Die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt jedoch nicht (BGHSt 36, 259, 261; BGH NStZ 1985, 229; vgl. auch Sieg StV 1986, 3).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04

    Verurteilung des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers bestätigt

    Damit hat er auf eine erneute Ladung durch schlüssiges Verhalten verzichtet (vgl. hierzu auch BGHR StPO § 218 Ladung 2; BayObLGSt 1984, 133, 136).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen); Ladung der

    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muß - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden, wenn die in § 218 Satz 1 StPO genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 36, 259, 260; BGH NStZ 1995, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 218 Rdn. 5).

    Die Revision legt im übrigen dar, daß Rechtsanwalt U. auch nicht auf andere Weise rechtzeitig von den weiteren Terminen zuverlässig Kenntnis erlangt hatte (vgl. BGH NStZ 1995, 298, 299).

  • OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09

    Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung:

    Wenn eine Verfallsbeteiligte mehrere Verteidiger - sei es hinsichtlich desselben Vorwurfs oder auf Grund der Verbindung mehrerer Verfahren - hat, ist jeder Verteidiger gesondert förmlich zu laden (BGH - 5. Strafsenat - Beschluss vom 07.12.1994 - 5 StR 519/94 -, zitiert nach Juris).

    Die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt nicht (BGH - 5. Strafsenat - Beschluss vom 07.12.1994 - 5 StR 519/94 -, zitiert nach Juris).

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06

    Gemeinsame Ladung zweier Verteidiger (Zurechnung bei Sozietät und bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Falle mehrerer Verteidiger diese grundsätzlich alle zu laden, sofern es sich nicht um Rechtsanwälte einer Sozietät handelt (BGHSt 36, 259, 260; NStZ 1995, 298; StV 2001, 663f.; Tolksdorf in KK StPO § 218 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht bei unterbliebener Ladung eines Wahlverteidigers

    Das gilt auch dann, wenn nur einer von mehreren Verteidigern nicht geladen wurde (BGH NStZ 1995, 298).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01

    Ladung eines Verteidigers

    Die bloße Möglichkeit, vom Hauptverhandlungstermin und der Ladung hierzu über die frühere Sozietät Kenntnis erhalten zu können, genügt nicht und vermag den Verfahrensverstoß nicht zu beseitigen (BGH NStZ 1995, 298/299).
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