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BGH, 03.03.2008 - 5 StR 52/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2, Abs. 5 StGB; § 337 StPO
Vorwegvollzug der Maßregel (Ausschluss der Strafaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt schon durch das Tatgericht / das Revisionsgericht; Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines Abstellens auf den Zeitpunkt der hälftigen Strafverbüßung bei der Bemessung des vor einer Maßregel zu vollziehenden Strafteils
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 5
Teilweiser Vorwegvollzug bei ausgeschlossener Halbstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 307
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.09.2009 - 2 StR 305/09
Anfragebeschluss; Revisionserstreckung bei einem Rechtsfehlers bei der Anwendung …
Für einen denkbaren "Ausnahmefall" (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2008 - 5 StR 52/08) sind Anhaltspunkte nicht ersichtlich. - BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09
Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)
Einen etwaigen ‚Ausnahmefall' (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 384/07 - und vom 3. März 2008 - 5 StR 52/08) hat das Landgericht nicht zureichend belegt. - OLG Hamm, 05.08.2008 - 4 Ss 286/08
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Diebstahl im besonders schweren Fall; …
Ob der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. StV 2008, 307) zu folgen ist, wonach auf den Zeitpunkt einer Zweidrittelentlassung abzustellen ist, wenn eine Halbstrafenentlassung nach den Gesamtumständen völlig ausscheidet, kann dahinstehen, weil sich das angefochtene Urteil hierzu nicht verhält.