Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.11.1989

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89   

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BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89 (https://dejure.org/1989,6410)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1989 - 5 StR 522/89 (https://dejure.org/1989,6410)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1989 - 5 StR 522/89 (https://dejure.org/1989,6410)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89
    In solchen Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332; 31, 161) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82].
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89
    In solchen Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332; 31, 161) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82].
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89
    Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGHSt 17, 94, 95; BGH Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 453/80).
  • BGH, 21.10.1980 - 5 StR 453/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen zur

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89
    Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGHSt 17, 94, 95; BGH Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 453/80).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89
    In solchen Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332; 31, 161) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82].
  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 238/86

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - 5 StR 522/89
    Es liegt deshalb kein Fall vor, in dem die Rechtsprechung ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung zuläßt (BGH Beschluß vom 10. Juni 1986 - 5 StR 238/86).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 111/90

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung weiterer

    Es liegt kein Fall vor, in dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung zuläßt (vgl. zuletzt BGH Beschluß vom 21. November 1989 - 5 StR 522/89).
  • BGH, 25.03.1992 - 5 StR 23/92

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach rechtskräftiger Sachentscheidung im Revisionsverfahren nicht mehr zulässig (BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1; BGH GA 1980, 390; BGH Beschlüsse vom 29. August 1989 - 1 StR 365/89 -, 28. November 1989 - 5 StR 522/89 - und vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 449/91 -).
  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 485/91

    Unzulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es liegt kein Fall vor, in dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung zuläßt (vgl. zuletzt BGH Beschlüsse vom 21. November 1989 - 5 StR 522/89 - und vom 24. April 1990 - 5 StR 111/90 -).
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 449/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGH Beschluß vom 21. November 1989 - 5 StR 522/89 -).
  • BGH, 12.12.1989 - 5 StR 479/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Eine Wiedereinsetzung zur Begründung weiterer Verfahrensrügen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 21. November 1989 - 5 StR 522/89).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6321
BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89 (https://dejure.org/1989,6321)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1989 - 5 StR 522/89 (https://dejure.org/1989,6321)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1989 - 5 StR 522/89 (https://dejure.org/1989,6321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitigkeit des Anträge über Entschädigung von Nebenklägern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88

    Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89
    Daß beide Nebenklägerinnen in ihren zuvor gestellten Anträgen auf Prozeßkostenhilfe die Stellung entsprechender Entschädigungsanträge angekündigt haben, kann das Stellen der Anträge selbst nicht ersetzen (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).
  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH NStZ 1988, 237).
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89
    Die Rechtzeitigkeit der Entschädigungsanträge hat der Senat als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1988, 470).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Eine Zurückverweisung der Sache zwecks Erneuerung des Anschlußverfahrens scheidet aus (BGHR StPO § 405 Satz 2 Nichteignung 2).
  • BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16

    Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe (ausdrückliche Stellung eines

    Dass die Nebenklägervertreterin in ihrem zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe die Stellung eines Entschädigungsantrages angekündigt hat, kann das von § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO ausdrücklich verlangte - und vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende - Stellen des Antrages selbst nicht ersetzen (BGH, Beschluss vom 14. November 1989 - 5 StR 522/89; Zabeck in KKStPO, 7. Aufl., § 404 Rn. 1, 3).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 2. Dezember 2014 geführt noch die Fristenregelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; BGH, Beschluss vom 14. November 1989 - 5 StR 522/89, BGHR StPO § 405 Satz 2 Nichteignung 2; BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07; Zabeck in KK/StPO, 7. Aufl., § 404 Rn. 1, 3).
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