Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.02.2004

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   BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02   

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BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02 (https://dejure.org/2004,2906)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2004 - 5 StR 534/02 (https://dejure.org/2004,2906)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02 (https://dejure.org/2004,2906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Unzureichende Beweiswürdigung bei Mord; Freispruch durch das Revisionsgericht (Durchentscheidung nach der dritten Urteilsaufhebung; verletzungsbedingte Konfabulationsneigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussage der Nebenklägerin als zentrales Beweismittel zur etwaigen Überführung des Angeklagten; Wahre Schilderung des Tatgeschehens; Abklingen einer posttraumatischen Amnesie; Hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine verletzungsbedingte Konfabulationsneigung; Tragfähige ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei einem neurologisch schwer verletzten Opfer, das widersprüchliche Angaben zur Tat macht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch durch Bundesgerichtshof in einer Mordsache

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch durch Bundesgerichtshof in einer Mordsache

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch in einer Mordsache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02
    Vielmehr kann der Senat durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGHSt 36, 316, 319; BGH NJW 1999, 1562, 1564).

    Dazu gehören auch diejenigen Verfahrensabschnitte, die nicht Gegenstand des erneuten Revisionsverfahrens waren (vgl. BGH NJW 1999, 1562, 1564).

  • BGH, 05.07.2000 - 5 StR 456/99

    Der Mord an einem Berliner Millionär mitsamt dem versuchten Mord an seiner

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02
    Den Freispruch hat der Senat durch Urteil vom 5. Juli 2000 (NStZ-RR 2000, 334) aufgehoben.
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02
    Dieses Erkenntnis hat der Senat durch Urteil vom 21. Januar 1998 (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30) aufgehoben.
  • BGH, 04.12.1989 - AnwSt (R) 9/89

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit mit dem Beruf eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02
    Vielmehr kann der Senat durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGHSt 36, 316, 319; BGH NJW 1999, 1562, 1564).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die zu einem bestimmten Anklagepunkt fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat, und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 354 Rn. 3 mwN).

    Die Entscheidung über eine Entschädigung des Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des

    Der Senat kann durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO), da es auszuschließen ist, dass im Falle einer Zurückverweisung der Sache in einer erneuten Hauptverhandlung die Schuld des Angeklagten festgestellt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02 -, Rn. 10, juris, m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Der Senat kann nicht nach § 354 Abs. 1 StPO durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine neue Verhandlung noch weitere Feststellungen zu erbringen vermag, die einen Schuldspruch rechtfertigen (BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271).
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die Entscheidung über eine Entschädigung des Verurteilten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen muss dem Landgericht überlassen bleiben (vgl. BGH StV 2002, 422, 423; NJW 2000, 2433, 2436; NJW 1999, 1562; 1564; NJW 1990, 2073; NJW 1988, 2483, 2485; BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im

    cc) Der Senat hat hierzu das erwähnte Sachverständigengutachten eingeholt (vgl. zur Möglichkeit solchen Vorgehens im Revisionsrechtszug, bislang freilich in etwas anders gelagerten Fallkonstellationen: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374).
  • OLG Koblenz, 01.09.2008 - 2 Ss 126/08

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unrichtiger "Erklärungen" zu seiner Identität

    Zwar zwingt schon die Möglichkeit, dass in der neuen Verhandlung weitere Feststellungen getroffen werden können, zur Zurückverweisung der Sache (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 270), allein wegen einer Vermutung, es könnten sich neue, eine Verurteilung ermöglichende Tatsachen ergeben, darf aber eine Zurückverweisung nicht erfolgen (vgl. KG StraFo 2007, 245, 2006, 413; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 354, Rn. 3).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 340/13

    Unzulässige Verfahrensrüge (Erforderlichkeit der Mitteilung der Länge eines

    Vor diesem Hintergrund hätte die Revision die Länge der in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Gesprächsmitschnitte mitteilen müssen, um dem Senat die Möglichkeit zu eröffnen, gegebenenfalls im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens im Revisionsgerichtszug: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 312 ff.; vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374; Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, NJW 2012, 2212, 2213), ob die Methode der automatischen Sprechererkennung nach Art und Länge der Sprechproben und Gesprächsmitschnitte hier anzuwenden gewesen wäre.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2004 - 5 StR 534/02, alt: 5 StR 469/97, 5 StR 456/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11111
BGH, 02.02.2004 - 5 StR 534/02, alt: 5 StR 469/97, 5 StR 456/99 (https://dejure.org/2004,11111)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2004 - 5 StR 534/02, alt: 5 StR 469/97, 5 StR 456/99 (https://dejure.org/2004,11111)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 5 StR 534/02, alt: 5 StR 469/97, 5 StR 456/99 (https://dejure.org/2004,11111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 337 StPO; § 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Beweisbeschluss des BGH zur Vorbereitung der Entscheidung des Senats zur Sachrüge hinsichtlich der naturwissenschaftlichen Möglichkeit der sicheren Feststellung eines zuverlässigen Erinnerungsbildes nach einer schweren Hirnverletzung (zur Verfahrensrüge nach § 261 StPO)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

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